Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

BV wegen Beckenbodenschwäche

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: BV wegen Beckenbodenschwäche

Katchen777

Beitrag melden

Ich hätte eine Frage bzgl. BV. Meine Gynäkologin hat festgestellt dass ich einen schwachen Beckenboden habe. Ich habe deswegen wenn ich mal länger sitze oder stehe das Gefühl das "unten gleich alles rausfällt". Ich liege deswegen auch sehr viel. War bisher krank geschrieben und komme bald in die Krankengeldzahlung. Dies will ich wegen den gekürzten Bezügen jedoch vermeiden. Glauben Sie in meinem Fall kann die Gynäkologin ein BV aussprechen? Bin jetzt in Ssw 25 und arbeite in einem Büro.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, Nein, denn es liegt ja nicht an der Tätigkeit, sondern an einem gesundheitlichen Problem. Liebe Grüße NB


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Im Büro sind die körperlichen "Belastungen" am geringsten von allen Berufen! Kann ich mir nicht vorstellen, dass das über ein BV laufen könnte. Wie wär's mit Beckenbodentraining? Wie wär's wenn du die Liegemöglichkeit in den Pausen konsequent nutzt? Wenn die Gynäkologin ein BV für angezeigt halten würde, dann würde sie das ausstellen, auch ohne dass du sie darauf ansprichst.


Behnke

Beitrag melden

Gerds. hat der Arzt ein gewissen Ermessensspielraum bei der Entscheidung ob Krankschreibung oder BV. Eine eindeutige Unterscheidung ist nicht immer möglich. Letztlich soll das BV die Lücke schließen zwischen Krank und Arbeitsfähig, aber einer Gefährdung bei Fortsetzen der Arbeit schließen. Dies wäre natürlich auch in der Konstellation denkbar, wenn Sie auf der Arbeit ständig sitzen müssten, der Arzt aber wegen der Schwangerschaft eine liegende Position verordnet. Es kommt dann sicherlich auf die Begründung des Arztes zum Zusammenhang zw. Gefährdung der Schwangerschaft und dem Arbeitsplatz an. Problematisch ist hingegen, dass Sie bisher krankgeschrieben waren und die Symptome nun auch das BV rechtfertigen sollen. Da hat die Krankschreibung vorrang. Mir ist ein Urteil bekannt, bei der ein KK das BV diesbezüglich erfolgreich angefochten hat. Weil der Arzt es nicht gut genug begründet hatte.


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.