Frage: BV wegen Beckenbodenschwäche

Ich hätte eine Frage bzgl. BV. Meine Gynäkologin hat festgestellt dass ich einen schwachen Beckenboden habe. Ich habe deswegen wenn ich mal länger sitze oder stehe das Gefühl das "unten gleich alles rausfällt". Ich liege deswegen auch sehr viel. War bisher krank geschrieben und komme bald in die Krankengeldzahlung. Dies will ich wegen den gekürzten Bezügen jedoch vermeiden. Glauben Sie in meinem Fall kann die Gynäkologin ein BV aussprechen? Bin jetzt in Ssw 25 und arbeite in einem Büro.

von Katchen777 am 27.10.2016, 09:43



Antwort auf: BV wegen Beckenbodenschwäche

Hallo, Nein, denn es liegt ja nicht an der Tätigkeit, sondern an einem gesundheitlichen Problem. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 27.10.2016



Antwort auf: BV wegen Beckenbodenschwäche

Im Büro sind die körperlichen "Belastungen" am geringsten von allen Berufen! Kann ich mir nicht vorstellen, dass das über ein BV laufen könnte. Wie wär's mit Beckenbodentraining? Wie wär's wenn du die Liegemöglichkeit in den Pausen konsequent nutzt? Wenn die Gynäkologin ein BV für angezeigt halten würde, dann würde sie das ausstellen, auch ohne dass du sie darauf ansprichst.

Mitglied inaktiv - 27.10.2016, 13:25



Antwort auf: BV wegen Beckenbodenschwäche

Gerds. hat der Arzt ein gewissen Ermessensspielraum bei der Entscheidung ob Krankschreibung oder BV. Eine eindeutige Unterscheidung ist nicht immer möglich. Letztlich soll das BV die Lücke schließen zwischen Krank und Arbeitsfähig, aber einer Gefährdung bei Fortsetzen der Arbeit schließen. Dies wäre natürlich auch in der Konstellation denkbar, wenn Sie auf der Arbeit ständig sitzen müssten, der Arzt aber wegen der Schwangerschaft eine liegende Position verordnet. Es kommt dann sicherlich auf die Begründung des Arztes zum Zusammenhang zw. Gefährdung der Schwangerschaft und dem Arbeitsplatz an. Problematisch ist hingegen, dass Sie bisher krankgeschrieben waren und die Symptome nun auch das BV rechtfertigen sollen. Da hat die Krankschreibung vorrang. Mir ist ein Urteil bekannt, bei der ein KK das BV diesbezüglich erfolgreich angefochten hat. Weil der Arzt es nicht gut genug begründet hatte.

von Behnke am 27.10.2016, 17:49