Hanniball_ro
Hallo Frau Bader, ist nach der Legung einer Cerclage in der 21.SSW. Gebärmutterhals bei 1,5cm und Trichterbildung eine AU Bescheinigung oder ein ärztliches BV auszustellen? Ist ja eigentlich eine schwangerschaftsbedingte Komplikation und keine Krankheit wie z.B. Grippe. LG
Hallo, richtig ist hier eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung. Ein BV wird ausgestellt, wenn eine Gefahr von dem Arbeitsplatz ausgeht. Liebe Grüße NB
Neverland
Für ein BV muss man arbeitsfähig sein - auch mit schwangerschaftsbedingten Komplikationen. Arbeit und BV müssen entsprechend zusammenhängen. Wen dagegen absolut gar keiner Arbeit nachgegangen werden kann, ist eine AU auszustellen. Ist die AU die direkte Folge der Schwangerschaft, kann bei Krankengeld dieses bei der Berechnung vom EG ausgeklammert werden. Schau mal hier: https://www.komnet.nrw.de/_sitetools/dialog/6174 Alles Gute
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