dickesbäuchle
Guten Tag, ich bin in der 8.SSW. ich habe folgendes Problem. Ich Studiere und bin gerade im Praxissemester. Das heisst, ich muss wöchentlich 40Stunden im Praxissemester arbeiten (in einer Erziehungsberatungsstelle). Es kommt jetzt noch dazu, dass ich schon immer mit 20Stunden in der Woche als Altenpflegerin arbeite (unbefristeter Vertrag), um mein Studium zu finanzieren. Meine Gyn meinte heute, dass ich zum Betriebsarzt gehen müsste. Aber was ist wenn ich ein Beschäftigungsverbot bekomme, darf ich dann weiter mein Praxissemester machen? Auf der anderen Seite darf ich ja auch nicht mehr als zugelassene Stundenanzahl pro Woche arbeiten, oder? Die Arbeit als Pflegekraft macht mich halt wirklich fertig. Ständiges heben, mobilisieren, dann MRSA auf dem Wohnbereich, die Gerüche, usw.. Aber mein Studium möchte ich jetzt auf keinen Fall unterbrechen. Als Praktikantin ist das nicht so streng. Das Geld von dem Job als Altenpflegerin brauch ich halt auch dringend. Was mach ich jetzt? Vielen lieben Dank für schnelle Hilfe.
Hallo, BV bedeutet ja, dass es an der Tätigkeit liegt. VBeratung ist etwas anderes als alte Menschen heben. Deshalb ist es ok. ich würde es mir aber vom FA schrifltich geben lassen Liebe Grüsse, NB
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