fleur.mangoo
Guten Tag, Ich wurde als Krankenschwester vom Betriebsarzt ins BV geschickt, wegen dem Patientenkontakt, FFP2 Maske und kein eigenes Büro. Nun schrieb mich meine Chefin an, dass ich im Büro aushelfen soll. Ich bin Krankenschwester und keine Büroangestellte. Muss ich den Vorschlag annehmen, auch wenn diese Arbeit nicht meiner eigentlichen Tätigkeitsbeschreibung entspricht? Liebe Grüße J.
Hallo, ja, der AG soll Sie umsetzen. Es muss zumutbar sein und das ist hier so. Liebe Grüße NB
Bone
Kurz und knapp. ja musst du, sofern es sich um leichte Bürotätigkeiten handelt, welche kein großes Anlernen nötig macht. Dein AG ist sogar dazu verpflichtet.
misses-cat
Selbstverständlich muss du das und wenn du bis zum Mutterschutz nur kopieren sollst dann musst du das machen
KielSprotte
Na klar, selbst wenn du nur Kaffee kochst, Akten kopierst, Telefondienst etc. machst.
fleur.mangoo
Ich danke euch für eure Antworten. Ist nicht böse gemeint, aber ich habe ja einen Arbeitsvertrag als Krankenschwester und da ist ja das Arbeiten nicht mehr möglich.. Daher die Frage..
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