Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

BV anderes Tätigkeitsfeld

Frage: BV anderes Tätigkeitsfeld

fleur.mangoo

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Guten Tag, Ich wurde als Krankenschwester vom Betriebsarzt ins BV geschickt, wegen dem Patientenkontakt, FFP2 Maske und kein eigenes Büro. Nun schrieb mich meine Chefin an, dass ich im Büro aushelfen soll. Ich bin Krankenschwester und keine Büroangestellte. Muss ich den Vorschlag annehmen, auch wenn diese Arbeit nicht meiner eigentlichen Tätigkeitsbeschreibung entspricht? Liebe Grüße J.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, ja, der AG soll Sie umsetzen. Es muss zumutbar sein und das ist hier so. Liebe Grüße NB


Bone

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Kurz und knapp. ja musst du, sofern es sich um leichte Bürotätigkeiten handelt, welche kein großes Anlernen nötig macht. Dein AG ist sogar dazu verpflichtet.


misses-cat

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Selbstverständlich muss du das und wenn du bis zum Mutterschutz nur kopieren sollst dann musst du das machen


KielSprotte

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Na klar, selbst wenn du nur Kaffee kochst, Akten kopierst, Telefondienst etc. machst.


fleur.mangoo

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Ich danke euch für eure Antworten. Ist nicht böse gemeint, aber ich habe ja einen Arbeitsvertrag als Krankenschwester und da ist ja das Arbeiten nicht mehr möglich.. Daher die Frage..


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