Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

BV §3 Abs. 1

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: BV §3 Abs. 1

Sossou

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Hallo Frau Dr. Bader, ich habe vom meinem Frauenarzt ein BV nach §3 Abs.1 bis zu meiner Entbindung bekommen. Meine Frage nun ist, ob ich noch ein zusätzliches Attest von meinem Hausarzt oder von meiner Psychaterin bekommen muss. Manch werdende Mütter oder bereits Mütter sagen, dass das für den Arbeitgeber völlig ausreicht und ich kein zusätliches Attest benötige. Trotzdem habe ich voll Panik irgendetwas falsch gemacht oder vergessen zu haben :-( Liebe Grüße, Lilly


La_Latina

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Der AG meldet sich, wenn er noch zusätzlich was benötigt. Bei mir stand im BV nur die SSW, ich benötigte deshalb noch ein Attest mit VGT und Beginn MS. Aber da hat sich die Personalabteilung gemeldet.


Sossou

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Danke Latina :-) Sorry, was bedeutet VGT? LG


La_Latina

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Voraussichtlicher Geburtstermin


Sossou

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Okay :-) Vielen lieben Dank für deine Mühen!!! LG


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