Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Bürgergeld bei Kind durch Samenspende

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: Bürgergeld bei Kind durch Samenspende

M.r.94

Beitrag melden

Hallo, Ich bin schwanger durch eine Samenspende und beziehe momentan aufstockendes Bürgergeld. Wie sieht es denn aus wenn ich das Kind bekomme, bekomme ich für das Kind auch bürgergeld? Ich weiß kein Unterhaltsvorschuss, es geht nur um das Bürgergeld. Liebe Grüße


Sternenschnuppe

Beitrag melden

Nein. Für dieses Kind wirst Du keinerlei Sozialleistungen bekommen. Lediglich Kindergeld.


la-floe

Beitrag melden

klar bekommt sie auch Bürgergeld für dieses Kind, nur eben keinen UHV


Sternenschnuppe

Beitrag melden

Wurde hier gerade gegenteilig entschieden bei einer Frau die ich betreue.


Btby

Beitrag melden

Aha und ist diese Frau jetzt obdachlos? Kind weg? Oder gar verhungerte?


Pamo

Beitrag melden

Vielleicht geht die Frau nun für sich und ihr Kind arbeiten, um den Lebensunterhalt zu sichern. Immerhin handelt es sich bei einer Samenspende um ein Wunschkind. Da werden die meisten Menschen einen Plan haben, der nicht Sozialgeld lautet.


la-floe

Beitrag melden

noch ist sie schwanger. Und sie wird ja wohl sicher auch das erste Jahr ihr Kind betreuen dürfen. Und dafür auch Bürgergeld bekommen. Jede geflüchtete Mutter bekommt Bürgergeld für ihr Kind, egal, ob sie eine Geburtsurkunde vorzeigen kann oder der Vater bekannt ist. Da wird das doch wohl auch für jemanden, der hier schon Steuern gezahlt hat, möglich sein.


Pamo

Beitrag melden

Richtig, sie ist noch schwanger. Ich habe diese Info übersprungen, weil es nicht in meinem Möglichkeitenraum war, eine Schwangerschaft ohne handfeste Finanzierung zu planen.


Tini_79

Beitrag melden

Und das Kind kann keine Grundsicherung beantragen? Glaube ich, wenn ich den Bescheid sehe ...


User-1736455377

Beitrag melden

Sollte man meinen - aber da es die Frage nach finanzieller Unterstützung bei Samenspende schon öfter gab ... Dazu noch das Recht des Kindes auf das Wissen um seine leiblichen Eltern/Herkunft.


Sternenschnuppe

Beitrag melden

Die Dame war gleichgeschlechtlich verheiratet, die Adoption noch nicht durch. Es hat einige Zeit gedauert bis alle Erbdinge geklärt waren, sie Betreuung hatte um ihre Arbeit wieder aufzunehmen. Für diese Lücke hatte sie Bürgergeld beantragt, was sie für sich auch bekommen hat und Kindergeld, sowie Mehrbedarf alleinerziehend. Das Kind selbst hatte keinen Anspruch laut Bescheid, da eine Feststellung der Vaterschaft absichtlich und vorsätzlich verhindert wurde.


Belly-Monkey

Beitrag melden

Leider ist das Richtig. Gibt einen Beschluss, nachdem Kinder keine Leistungen bekommen, wenn die Mutter den Vater nicht offenlegt, damit Unterhaltsansprüche geltend gemacht werden können. Aufgrund der Tatsache, dass die Dame Bürgergeld beantragt hat, wird es sich wohl um eine private Spende handeln, bei der sie den Spender kennt und entsprechend seinen Namen weiß. Wenn sie verweigert, den ihr bekannten Erzeuger zu benennen, dann hat der Bescheid leider seine Richtigkeit. Anders sähe es wohl aus, wenn es eine anonyme Spende im Zusammenarbeit mit einer Kinderwunschklinik gewesen wäre. Denn dann wüsste sie ja wirklich nicht, wer der Vater ist und die Begründung würde nicht ziehen. Wäre wohl besser gewesen, wenn sie behauptet hätte, das Kind wäre durch einen ONS entstanden...


Tini_79

Beitrag melden

dann fehlen nichtmal 100 € zum Bürgergeldsatz. Aber wenn sie nun 3 Kinder so bekommt? Dann erhält sie BG für sich + Kindergeld und die Kinder können 18 Jahre lang keinerlei staatliche Unterstützung beanspruchen, leben also von 250 €? Kann ich kaum glauben.


Belly-Monkey

Beitrag melden

Das war während meiner Schulzeit bei einer recht engen Freundin so. Da hatte die Mutter einen Nachzügler bekommen und das Jobcenter hat nichts für das Kind gezahlt, weil die Mutter den Vater nicht angeben wollte. Ich habe jetzt aber nochmal recherchiert. 2016 ist dieses Vorgehen wohl von einem Gericht abgestraft worden. Ist also mittlerweile wohl doch so, dass alle Kinder (unabhängig von Kenntnis der Abstammung) leistungsberechtigt sind. Das hat Frau Bader ja nun auch geschrieben. Nebenbei Daumen hoch dafür. Denn natürlich sollten alle Kinder Grundsicherung erhalten. War vor gut 15 Jahren nur eben anscheinend noch anders.


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.