Lena202220
Sehr geehrte Frau Bader, Meine Elternzeit geht noch bis 09/23, aktuell arbeite ich 20h in Teilzeit in Elternzeit. Nun habe ich mich entschieden meinen Master per Fernstudium zu machen - Regelstudienzeit 18 Monate. Dafür geht mein Mann von Teilzeit auf Vollzeit. Nun habe ich Fragen zu meinem Beschäftigungsverhältnis: - wie kündige ich die Teilzeit in Elternzeit, was muss ich beachten dass mein ursprünglicher Arbeitsvertrag davon unberührt bleibt? - ab 09/23 greift mein Arbeitsvertrag wieder, da würde ich gerne Brückenteilzeit beantragen für 1 Jahr. Im Gesetz findet sich keine Mindestarbeitszeit - kann ich somit auch 0h beantragen? - Sollte ich während der Brückenteilzeit schwanger werden und in Mutterschutz und Elternzeit gehen - pausiert dann die Brückenteilzeit oder läuft sie weiter und ich starte nach der Elternzeit wieder regulär, bzw. könnte erneut Antrag auf Brückenteilzeit stellen? Vielen Dank und liebe Grüße Lena
Hallo, 1. In dem Sie ausdrücklich die Teilzeit in Elternzeit kündigen 2. Das Gesetz sieht keine Mindestarbeitszeit vor, null ist aber gar keine Arbeitszeit 3. Die Brückenteilzeit läuft dann weiter, Sie können weiter reduzieren Liebe Grüße NB
Die letzten 10 Beiträge
- Umzug während der Elternzeit
- Tagesmutter kündigen zugunsten Kitaplatz
- Schwanger in Elternzeit
- Elterngeld - Ausklammerung
- Erneut schwanger in der Elternzeit
- Änderung Kindergarten-Vertrag
- Krankenhaus hat Insolvenz angemeldet
- Elterngeld, Ausklammern Mutterschutz, Patt Steuerklasse
- Umgang mit neuen Partner
- Erneuten Inanspruchnahme der Elternzeit