LeaBee
Hallo Frau Bader, meine Frage ist, ob ich für eine Steuererklärung bzw. für die Elterngeldberechnung zwingend Lohnabrechnungen vom AG benötige? Bei mir würde da für 2019 und 2020 Null Einkommen draufstehen, da ich in Elternzeit war und nicht gearbeitet habe? Bräuchte ich die Lohnabrechnungen trotzdem? Ich bin im zweiten Elternzeitjahr. Elterngeld habe ich bis Oktober 2019 bezogen. Da ich wieder schwanger bin (ET November 20) würde ich dann Elterngeld (wahrscheinlich ja nur Mindestsatz) beantragen. Bekommt man bei Mindestsatz eigentlich auch den Geschwisterbonus? Wie hoch wäre der dann? Vielen Dank und viele Grüße.
Hallo, Lohnabrechnungen bekommt man nur, wenn etwas abzurechnen ist. Den Geschwisterbonus von 75 € beim Mindessatz bekommt man. Liebe Grüße NB
mellomania
der geschwisterbonuns sind 75 euro, bis kind 1 drei jahre alt ist.
Dojii
Wenn du keine Abrechnungen hast, weil du nicht gearbeitet hast, musst du natürlich auch keine einreichen. ;) ABER falls du in der neuen Mutterschutzfrist wieder einen Zuschuss von deinem alten Arbeitgeber bekommen hast, musst du eine Lohnabrechnung einreichen, die du innerhalb der neuen Schutzfrist bekommen hast, weil da eben der Zuschuss ausgewiesen ist.
Felica
Wenn ET im November wird dein Mutterschutz ja wahrscheinlich im Oktober, evtl im September beginnen. Sofern du aktiv selbst die EZ zum neuen Mutterschutz beendest. Damit bekommst du dann auch das Mutterschaftsgeld von KK und AG. Diese Abrechnungen brauchst also auf jeden Fall. Dann legst du noch eine Kopie der ET-meldung von damals dazu und den EG- Bescheid vom ersten Kind. Damit sollte der Kasse das nachvollziehbar sein.
Die letzten 10 Beiträge
- Ekternzeit vorzeitig beenden wegen Finanzielle Notlage
- Erneut schwanger in Elternzeit
- Verfahren Sorgerecht (ABR): Was kann beantragt werden?
- KITA 1. Wahl wegen und Entfernung, trotzdem nur spontan platz in waldkindergarten bekommen mit kurzen zeiten und 40min weg bergauf
- Elterngeld , Kündigung und ALG1
- Elternzeitwechsel von Mutter zu Vater
- Nachtrag zum Arbeitsvertrag in Elternzeit
- Bezahlung Resturlaub von vor der Elternzeit bei wiederaufname alter Arbeitsvertrag
- Bezahlung Resturlaub von vor der Elternzeit bei wiederaufname alter Arbeitsvertrag
- Mutterschutzfrist Stille Geburt/Frühgeburt