Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Brauche dringend Rat, hat aber nichts mit dem Thema zu tun! Bitte!

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Brauche dringend Rat, hat aber nichts mit dem Thema zu tun! Bitte!

Mitglied inaktiv

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Guten Abend, kann ein Vermieter seine Kaution einfordern, obwohl die Wohnung bereits zum 01.12.2010 gekündigt ist???? Wir sind erst am 01.04.2010 hier eingezogen, aber fühlen uns hier absolut nicht wohl und ziehen deshalb hier auch wieder aus! Bis jetzt war der Vermieter immer super freundlich und wir hatten nie Ärger, doch seit der Kündigung ist er ein völlig anderer Mensch! Wir wollten ihm wegen der Kaution Ratenzahlung anbieten, dies lehnte er aber ab und sagte zahlt es einfach wenn ihr es habt. Bis jetzt hatten wir es aber einfach nicht! Also, sind wir jetzt verpflichtet den vollen Betrag der Kaution zu leisten???? Und was passiert wenn wir sie nicht zahlen??? Lg Christin


Mitglied inaktiv

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Steht zu diesem Thema nichts genaues in Eurem Mietvertrag?


Mitglied inaktiv

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Geh zum Mieterverein! Ratenzahlungen (max. 3 Raten) MÜSSEN genehmigt werden. Die Kaution KANN er trotzdem noch einfordern, erst mit Mahnung, dann Mahnbescheid, falls ihr nicht zahlt. Ob das zeitlich noch vor Vertragsende klappen würde? Diese Frage wird Fr. Bader nicht beantworten, spar Dir die Warterei und geh zum Mieterverein oder Anwalt. Lg


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