Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

bitte umhilfe

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: bitte umhilfe

Mitglied inaktiv

Beitrag melden

schönen guten abend ich war letzte woche bei meinem chef um zu fragen wie es mit arbeit aussieht. Er hat jetzt jemanden für mich eingestellt und kann mich daher nicht mehr beschäftigen,auch nicht als mini jober. WAS MACHE ICH JETZT??? muss ich kündigen? muss er mich kündigen??? muss ich zu arbeitsamt??? wie bekomme ich jetzt Geld???? hoffe sehr das mir jemand helfen kann.. schönen abend noch Nadine


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, Ein Anspruch auf Teilzeit besteht nach dem Teilzeitarbeitsgesetz unabhängig von EU, wenn: - mind. 15 AN ohne Azubis da sind (dazu zählen auch die im EU) - Sie länger als 6 Mo. dort arbeiten - Sie mind. 3 Mo. lang 15 - 30 Std/wo. arbeiten wollen - Sie dies dem AG mind. 3 Mo. vor Beginn schriftlich mitgeteilt haben - dem Anspruch keine wichtigen betrieblichen Gründe entgegenstehen (diese muss der AG bis 1 Mo. vor Beginn plausibel darlegen) - die Teilzeit muss in Art und Bezahlung der früheren Beschäftigung angeglichen sein. Eine Benachteiligung ist nicht zulässig, Ebenso eine Umstellung des Vertrages, z.B. von unbefristet auf befristet. Laut Gesetz soll die Teilzeit zwischen 15 und 30 Std. liegen. Der AG ist nicht verpflichtet, bestimmten Arbeitszeiten zuzustimmen (z.B. zwei Tage ganztags). Es soll da eine gütliche Einigung getroffen werden. Wenn dies nicht möglich ist, bleibt nur der Weg zum Anwalt. Viel hierzu bei www.teilzeit-info.de Wenn man damit nicht zurecht kommt und kündigen will, steht in der Regel keine Abfindung zu – es sei denn, es ist im Vertrag, der Betreibsvereinbarung oder dem Tarifvertrag so geregelt. Liebe Grüsse, NB


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

bist du noch in elternzeit?


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Er kann Dich nach dem Erziehungsurlaub kündigen, das ist richtig. Aber er muss sich an die Kündigungsfristen halten und die Kündigung auch begründen können !! Hast Du einen Vertrag, ist die Erziehungszeit nun zuende und Du wolltest wieder einsteigen in Deinen alten Job ?


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.