EvaMaria1977
Hallo Frau Bader, http://www.rund-ums-baby.de/recht/Kindesunterhalt_93847.htm EM sorry wenn ich nerve,meine Frage wurde nicht beantwortet. Der Vater ist umgezogen, weil er einfach eine größere Wohnung wollte, das ist der Grund den sie wissen wollten. Wie schaut es jetzt aus? Darf er diese hoeheren Fahrtkosten jetzt anwenden? MfG EM
Hallo, endgültig entscheiden kann dies nur ein Richter im Einzelfall. Ich würde jedoch im Zweifel sagen, dass er dies nicht kann. Er hatte noch eine Minimierungpflicht. Liebe Grüße, NB
Die letzten 10 Beiträge
- Reise trotz AU
- Teilzeit während der Elternzeit
- Notfallmedikament in der Kita
- Berechnungszeitraum Mutterschutzgeld
- Elterngeld nach ALG I (Nahtlosigkeit) & weitere Unterstützung
- Elterngeld nach ALG I (Nahtlosigkeit) & weitere Unterstützung
- Erst Minijob dann Stundenerhöhung - Berechnung Mutterschutzgeld und ggf. Beschäftigungsverbot
- Beschäftigung verbot
- Neuer Job trotz Kinderwunsch
- Zuschläge im partiellen Beschäftigungsverbot bei Urlaub und Krankheit