Mitglied inaktiv
Hallo nochmal.. ...habe leider noch eine Frage vergessen: Ich habe den Bildungsurlaub fürs letzte Jahr mit Zustimmung des Arbeitgebers dem Bildungurlaubanspruch von diesem Jahr angeschlossen. Nun konnte ich ihn vor MS nicht nehmen: Habe ich nach meinem EU immer noch Anspruch auf diese 2 Wochen oder kann ich ihn im Anschluß an MS nehmen, so daß ich für die 2 Wochen länger mein Gehalt bekomme ? Danke+Gruß Z2
Hallo, kann man nicht pauschal sagen. Kommt auf das jeweilige Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz an, je nach BuLand. Müssen Sie mal surfen. Gruß, NB
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