Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Bezüge im Geburtsjahr

Nicola Bader

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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Bezüge im Geburtsjahr

Mitglied inaktiv

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Es geht um die Anrechnung des Einkommens für die Berechnung von Erziehungsgeld. Das Mutterschaftsgeld wird ja nicht mit angerechnet. Wie sieht es mit folgenden Bezügen im Geburtsjahr aus, wenn man nach dem Mutterschutz in Erziehungsurlaub geht, also im Geburtsjahr nicht mehr arbeitet? - anteiliges Urlaubs- und Weihnachtsgeld - Bezüge vor dem Mutterschaftsgeld - Urlaubsabgeltung Vielen Dank


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Liebe Andrea, meinen Sie, ob für die Zeit, in der Sie gearbeitet haben, die genannten Posten bezahlt werden? Das kommt auf den Vertrag an, in der Regel schon. Für die wegen EU nicht gearbeitete Zeit in der Regel nein. Falls ich Sie falsch verstanden habe. müssen Sie noch mal neu fragen. :-) N. Bader


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