Mitglied inaktiv
Es geht um die Anrechnung des Einkommens für die Berechnung von Erziehungsgeld. Das Mutterschaftsgeld wird ja nicht mit angerechnet. Wie sieht es mit folgenden Bezügen im Geburtsjahr aus, wenn man nach dem Mutterschutz in Erziehungsurlaub geht, also im Geburtsjahr nicht mehr arbeitet? - anteiliges Urlaubs- und Weihnachtsgeld - Bezüge vor dem Mutterschaftsgeld - Urlaubsabgeltung Vielen Dank
Liebe Andrea, meinen Sie, ob für die Zeit, in der Sie gearbeitet haben, die genannten Posten bezahlt werden? Das kommt auf den Vertrag an, in der Regel schon. Für die wegen EU nicht gearbeitete Zeit in der Regel nein. Falls ich Sie falsch verstanden habe. müssen Sie noch mal neu fragen. :-) N. Bader
Die letzten 10 Beiträge
- Elterngeld / Elternzeit – Vater in Deutschland, Mutter und Kind in Kroatien
- Mutterschaftsgeld nach Teilzeit in Elternzeit
- Beschäftigungsverbot und Abbau von Zeitguthaben durch Gleitzeittage
- Gehaltserhöhung im BV
- Mutterschutzgesetz zum Stillen
- Rentenpunkte
- Unzulässige Schutzmaßnahmen & Baustellen-Gefahren im Markt
- Still-BV, kein Elterngeld?
- Still-BV, Elterngeld
- Bürgergeld trotz Elterngeld