Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader, genau diese Sachen stehen in dem Artikel vom 10.08.00 nicht drin. Danke im voraus.
Liebe Andrea, es steht doch drin, aber vielleicht zu juristisch, um es herauszuklauben. Als Anrechnungsgrundlage dient die "Summe der positiven Einkünfte" . Das sind pauschal gesagt die Einkünfte, die man bewußt (gelenkt+ absichtlich) erhält. Bei Ihnen handelt es sich um Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit, nachgewiesen durch Steuerbescheid. Die von Ihnen genannten Posten Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld etc. werden ja versteuert, also bilden sie auch die Grundlage für die Berechnung des EG. Ich hoffe, Ihre Frage jetzt beantwortet zu haben. N. Bader
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