Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

betrifft Frage vom 22.06......

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: betrifft Frage vom 22.06......

Mitglied inaktiv

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wie mache ich es denn mit der Kündigung? Muß ich dann jetzt sofort bei meinem alten Arbeitgeber kündigen oder reicht es, wenn ich 3 Monate (wäre eigentlich im August) vor Ablauf meines Erziehungsurlaubes bei ihm kündige?


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, auf jeden Fall schriftlich. Im EU beträgt die Frist 1 Mo bzw. gemäß Arbeitsvertrag, nur zum Ende EU 3 Mo. Wann Sie kündigen, müssen Sie selber entscheiden. Gruß, NB


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