maja190186
Sehr geehrte Frau Bader, Während meiner Elternzeit wurde mein Betrieb aufgekauft. Es fand eine Betriebsübernahme statt. Ich weiß, dass Verträge ein Jahr so bestehen müssen wie sie waren (es wurde auch kein neuer Vertrag aufgesetzt). Nun bin ich aus der Elternzeit wieder da und arbeite Teilzeit. Bevor ich anfing wurde mein Gehalt erhöht (mündlich). Jetzt habe ich aber bemerkt, dass mein Teilzeitlohn mit einer 40 stundenwoche berechnet wurde Anstatt mit 38,5 wie es in meinem "alten" Vertrag stand. Nun zu meiner Frage: Die Bezriebsübernahme ist über ein Jahr her. Darf mein jetziger Arbeitgeber mit den 40 Stunden rechnen? Und wenn ja hätte er mir das schriftlich mitteilen müssen bzw einen neuen Vertrag geben müssen, oder darf mein neuer Arbeitgeber nun einfach seine Betriebsüblichen Konditionen anwenden?(es ist kein Tarifvertrag). Und ist mein alter Vertrag in dem Moment erloschen als ich mein Gehalt mit dem neuen Arbeitgeber vereinbart habe? Vielen Dank!!
Hallo, Es gelten die vertraglich festgelegten Stunden. Beim Lohn kommt es darauf an, ob Sie es beweisen können. Liebe Grüße NB
Die letzten 10 Beiträge
- Depressionen während Elternzeit
- Beschäftigungsverbot Stillzeit durch Stress Mobbing
- Nachtrag Zuschuss Arbeitsamt
- Nach Elternzeit nicht gekündigt, 2 Jahre vergangen
- Zuschuss Arbeitsamt
- Provisionsauszahlung während Elternzeit
- Gehalt im BV direkt im Anschluss an Elternzeit
- Nachtrag Unterhaltsvorschuss
- Bindungszeitraum befristeter Vertrag
- Unterhaltsvorschuss