kleinerelch
Sehr geehrte Frau Bader, wann und wie kann ich am besten einen Anspruch auf Betreuungsunterhalt beim Kindsvater geltend machen? Reicht es nach Vaterschaftsanerkennung aus, ihm das schriftlich mitzuteilen? Oder ist es besser, es seiner Anwältin anzuzeigen? Ich selbst habe keine anwaltliche Vertretung. Kann ich dann trotzdem der Anwältin schreiben, oder sollte ich mir hier vom Jugendamt helfen lassen? Vielen Dank für Ihre Zeit und Mühe
Hallo, beim Betreuuungsunterhalt wird das JA nicht helfen. Am bestehn gehen Sie selber zu einem RA, der den Unterhalt ausrechnet. Liebe Grüße NB
misses-cat
Das Jugendamt ist für deinen Betreuungsunterhalt nicht zuständig, darum musst du dich kümmern entweder alleine oder mit Hilfe eines Anwalts. Aber, dein Unterhalt wird erst bedient wenn für die drei(?) Kinder der Unterhalt geleistet ist, nicht viele Männer verdienen so gut das sie das stemmen können
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