Mitglied inaktiv
Liebe Frau Bader, ich bin geschieden und habe dre Kinder.5,9 u. 10 Jahre alt. Nun erwarte ich von meinem Freund ein Kind.Wir leben nicht zusammen, sondern 100 km voneinander entfernt und daran wird sich auch nichts ändern.Nun streiten sich meine beiden " Männer"darum, wer nun unterhaltspflichtig ist und wer nicht. Kann ich aufgrund der Betreuungspflicht von beiden Kindsvätern Unterhalt verlangen? Wenn ja, wieviel Betreuungsunterhalt habe ich zu erwarten von meinem Freund, der ca. 5200 DM netto verdient und bisher keinerlei Unterhaltsverpflichtung nachkommen muß!? Vielen Dank im vorraus!!! christine
Liebe Christine, A. KINDESUNTERHALT Jeder zahlt für sein biologisches Kind, wenn keine Adoption o.ä. vorliegt. Da Sie ja schon geschieden waren, als das Kind gezeugt urde (davon gehe ich aus), gilt Ihr geschiedener Ehemann auch nicht vor dem Gesetz als Vater. B. UNTERHALT FÜR SIE Problematisch ist nur die Frage, von wem SIE Unterhalt bekommen: Sie erhalten ja von Ihrem 1. Mann Unterhalt, weil Sie nicht arbeiten können, um die gemeinsamenen Kinder zu betreuen. Da aber das jüngste Kind aus der Ehe 5 Jahre alt ist, könnten Sie ja in ca. 2 Jahren nach dem Gesetz ( bei Einschulung) wieder halbtags arbeiten gehen. Solange erhalten Sie von Ihrem Eheman Unterhalt. Von dem nichtehelichen Kindsvater des noch ungeborenen Kindes erhalten Sie nur unter Umständen Unterhalt (wann können Sie im Forum ausführlich nachlesen). Das Problem besteht also nur, wenn ein Anspruch auch gegenüber Ihrem Freund besteht, denn dann haben sie ja praktisch einen doppelten Anspruch. Hier kommt es darauf an, ob Sie (nicht das Kind) durch die Geburt einen zusätzlichen Bedarf haben, wenn ja, muß der nichteheliche Vater diese KOsten decken. Der Grundbedarf ist zwischen dem Exmann und dem nichtehelichen Vater anteilig in Höhe der Einkünfte aufzuteilen. Es kommt hierbei auf die Verhältnisse des Einzelfalles an. N. Bader
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