Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Betreuungsunterhalt über drei Jahre

Frage: Betreuungsunterhalt über drei Jahre

lerche79

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Hallo Frau Bader, im November läuft mein Betreuungsunterhalt zunächst aus, da das Kind drei Jahre alt wird. Jetzt bin ich erneut ungewollt schwanger von meinem neuen Freund. Einen Kindergartenplatz habe ich bislang nicht erhalten für dieses Jahr ("Kann-Kind"), wohl erst im nächsten Jahr (wie mir gesagt wurde). Mein neuer Partner ist aufgrund einer chronischen Erkrankung immer wieder im Krankenstand und nur bedingt leistungsfähig. 1.Kann der Betreuungsunterhalt auf über drei Jahre verlängert werden falls es mir schon wieder in der Schwangerschaft so schlecht gehen sollte, dass ich nicht arbeiten kann ? 2.Noch dazu habe ich mein Kind zu Hause, welche Beweise müsste ich ggf für das Gericht haben was einen fehlenden Betreuungsplatz betrifft? Würde eine Anmeldung für zwei Kindergärten ausreichen? 3. Wie werden die (niedrigen) finanziellen Mittel meines neuen Freundes berücksichtigt? Er wird für mich und mein Kind überhaupt nicht ausreichend aufkommen können. vielen dank


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, 1. Mit der neuen Schwangerschaft hat der KV von K1 nichts zu tun - also nein 2. Sie haben einen Anspruch - im Notfall müssen Sie die Gemeinde verklagen auf den Platz. Haben Sie hierüber einen Nachweis? 3. Das ist alleine das Problem von Ihnen und dem neuen Partner, nicht vom Vater von K1 Liebe Grüße NB


Mitglied inaktiv

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Verstehe ich das richtig? Der vater von kind1 soll dafür aufkommen, dass du wg schwangerschaft vom next nicht arbeiten kannst? Das mit dem kiga verstehe ich nicht, du hast anspruch auf einen betreuungsplatz mit einem jahr, da muss das mit 3 durchsetzbar sein. Ich kann mir beim besten willen nicht vorstellen, dass du nichts bekommst. Wenn du wg schwangerschaftsbeschwerden nicht arbeiten kannst, musst du dich krank schreiben lasse. Dein neuer freund hat grds eine erhöhte erwerbsobliegenheit, ggf fällt die flach wegen der krankheit. Letztendlich würde es auf alg2 rauslaufen, aber der vater von kind1 sillte m.e. endgültig aus der verantwortung sein. Eh ein wunder dass er so lange zahlen musste....


misses-cat

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Würdebeine Anmeldung für zwei Kindergärten bei Gericht reichen???? Definitiv Nein, du musst jeden Platz abnehmender dir angeboten wird und und einem bestimmten Radius deines Wohnortes liegt! Dein Ex hat gar nix mit dem weiteren Kind zu tun Ergo muss er auch nicht zahlen!!!


Felica

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Recht simpel, wenn dein neuer wegen Krankheit nicht arbeiten kann, dann gehst du halt arbeiten und er bleibt daheim und betreut das Kind. Du bist ja nur schwanger, das ist in aller Regel kein Grund dann nicht zu arbeiten. Sich bei 2 Einrichtungen nur anzumelden ist eher kein Beweis dafür das du dich bemüht hast einen Platz zu finden. Zumal du seit 2 Jahren einen Anspruch hast den du bisher nicht mal eingefordert hast. Dein ex ist auch nicht für eure jetzige Situation verantwortlich. Das liegt in der Hand von deinem neuen. Wenn er chronisch so angeschlagen ist, soll er schauen welche Möglichkeiten er noch hat. Ei e wäre zb abzuklären in wie weit teil-EU-rente in frage kommt. Auch Wohngeld, kindergeldzuschlag oder hartz4 stehen euch offen.


HeyDu!

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Der neue Partner kann eine Reha beim Rententräger beantragen um die Leistungsfähigkeit zu verbessern. Des Weiteren darfst Du i.d.R. 8 Wochen nach Geburt wieder arbeiten, spätestens nach 12 Wochen. Heißt der neue Partner kann die Kinder betreuen und Du Geld verdienen. ALG II gibt es auch nur mit Kinderbetreuung. Das Amt zahlt nur, wenn Du arbeitsfähig und willig bist. Unterhaltsvorschuss ist vielleicht noch möglich. Da sammelt der leibliche nicht zahlungsfähige Vater Schulden beim Staat und muss diese irgendwann zurückzahlen.


cube

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1. Ja, unter bestimmten Umständen, die hier aber kaum gegeben sind. 2. Den Betreuungsanspruch hast du - musst ihn aber auch durchsetzen wollen. Mach Druck bei der Stadt, dass dir ein Kita-Platz zugewiesen wird. Im Zweifelsfall kannst du auch eine private Betreuung organisieren und die Stadt muss dann die Kosten übernehmen. Aber einfach sagen "ich habe keinen Platz bekommen" reicht nicht aus. 3. Wieso gehts du davon aus, dass dein Partner dich finanzieren muss? Du kannst doch selber arbeiten gehen. Du kannst alles mögliche beantragen und eben sehen, was davon du genehmigt bekommst. Wohngeld, H4 ... Sorry, aber deine Frage hört sich - eventuell unabsichtlich - einfach so an, als wenn du Gründe suchst, um weiterhin von anderen finanziert zu werden. Ob vom Ex, vom neuen Partner (der aber wohl nicht genug beisteuern kann) oder vom Staat.


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