Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Betreuungsunterhalt nach 3.Lebensjahr

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Betreuungsunterhalt nach 3.Lebensjahr

kleinerelch

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Srhd geehrte Frau Bader,  unter welchen Voraussetzungen wird Betreuungsunterhalt an die ledige Kindsmutter nach dem 3.Geburtstag des Kindes gezahlt? Mein Kind geht derzeit 4Stunden täglich in einen Kindergarten. Länger ist es leider nicht möglich, weil sie nicht länger bleiben möchte. Auch die 4 Stunden fallen ihr schon schwer. Wenn kindsbezogene Gründe vorliegen, sollte es doch möglich sein, vom Kindsvater einen Ausgleich zu bekommen, für die Zeit, in der ich wegen unseres gemeinsamen Kindes nicht arbeiten kann. Ich würde gerne Vollzeitjob arbeiten, aber das Wohl meines Kindes geht vor.  Was kann ich in so einem Fall tun?  Vielen Dank für Ihre fachliche Einschätzung und freundliche Grüße 


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, wenn keine Behinderung etc vorliegt haben Sie da sehr schlechte Karten. Liebe Grüße NB


misses-cat

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Ähm da sind so Gründe mit gemeint wie zb Behinderung des Kindes, wenn dein Kind nur im Garten schlafen will lässt du sie dann auch gewähren? Ich meine kannst du ja aber dann musst du halt mit weniger Geld auskommen, Wohngeld und Kindergeldzuschlag kannst du aber versuchen zu beantragen


KielSprotte

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Und wenn eure Tochter später beschließt, dass sie nicht vor 9 Uhr und nicht nach 12 Uhr zur Schule gehen will, dann ist das auch okay?  Da wirst du keine Chance haben, es gibt halt Themen, die nicht das Kind entscheidet....


kleinerelch

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@Kielsprotte Wem sollen derartige Kommentare helfen? 


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