Baerbel120866
Guten Tag Meine Tochter ist alleinerziehend und arbeitet als Krankenschwester im Nachtdienst. Während ihres Dienstes wird mein 4 jähriger Enkel von meinem Ex Mann betreut der aus gesundheitlichen Gründen dies nicht mehr fortsetzen kann. Nun kann meine Tochter in den Tagdienst wechseln und die Betreuungsstunden der Kita müssten von 35 auf 45 heraufgesetzt werden. Man sagte uns dies wäre im laufenden Kitajahr nicht möglich. Der Bedarf muss jetzt angemeldet werden und kann im August 2023 umgesetzt werden. Welche Möglichkeiten hat meine Tochter? Vielen Dank für Ihre Antwort und mit freundlichen Grüßen
Hallo, sie hat Anspruch nach Bedarf. Diesen soll sie schriftlich anmelden und eine Frist zur Umsetzung setzen. Angemrssen würdecich 1 -2 Monate sehen. Liebe Grüße NB
zweizwerge
Aber sie hat natürlich keinen Anspruch in dieser Kita :-(.
Die letzten 10 Beiträge
- Aufenthaltsbestimmungsrecht bei Suchterkrankung
- Mutterschutzlohn Beschäftigungsverbot
- Zählt Ausschüttung aus eigener Firma zur Einkommensgrenze beim Elterngeld
- Dienstreise/Tagung in der Schwangerschaft
- Welche Mitteilungspflicht habe ich gegenüber dem Kindsvater
- Elternzeit zum Schulanfang möglich?
- Elternzeit
- Negative Folgen Integrationsplatz
- Darf man in Elternzeit (Elterngeld plus) 2 Kleingewerbe haben
- Entwicklungsstörung und Umgang