ninbali
Hallo Frau Bader, damit ich mich nach einjähriger Elternzeit arbeitslos melden konnte, benötigte ich für die Arbeitsagentur einen Betreuungsnachweis der Kita. Da der Kitaplatz vom Jugendamt finanziert wird, benötigt das Jugendamt wiederum den Nachweis von mir, dass ich mich ohne Betreuungsnachweis nicht hätte arbeitslos melden dürfen. Mein zuständige Arbeitsagentur weigert sich nun mir dies schriftlich zu bestätigen. Können Sie mir sagen, ob es zu diesem Betreuungsnachweis irgendwo etwas schriftliches gibt, damit ich es der Kita vorlegen kann? Besten Dank!
Hallo, oh Mann. Warum kann die Arbeitsagentur nicht bescheinigen, dass Sie einen Job unter der Prämisse suchen, dass ein KiGa-Platz zur Verfügung steht? Liebe Grüße NB
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