Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Betreuungsmodell

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Betreuungsmodell

Banini

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Hallo Fr. Bader,   ich habe nochmal 2 spezielle Fragen zum Streit über das Betreuungsmodell, z.B. einer will Residenzmodell, der andere Wechselmodell:  - Interessiert es ein Gericht, wenn einer das Kind täglich viel früher vom Kindergarten abholen könnte als der andere? ( also "günstigere" Arbeitszeiten?) - Ich weiß, dass eine Elternvereinbarung rechtlich nicht gültig ist. Würde ein Gericht sie aber berücksichtigen, wenn sie schon beispielsweise 2, 3 Jahre so umgesetzt wurde? (Residenzmodell mit altersgemäßem Umgang, wie Sie ihn mir beschrieben hatten, steht drin) Oder wird dann trotzdem sofort gesagt, völlig egal, jetzt sofort Wechselmodell, wenn der KV es beantragt?    Lieben Dank für Ihre Hilfe! 


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, wesentlich ist, wo die Kinder den Lebensmittelpunkt haben und ob es dem KIndeswohl entspricht, das Wechselmodell auszuführen. Voraussetzung für das Wechselmodell ist, dass die Eltern gut miteinander können - ohne Absprachen klappt es nicht. Liebe Grüße NB  


Ani123

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1) unrelevant für das Gericht 2) Wenn der Kindesvater mehr Umgang fordert und das zum Kindeswohl ist spricht nichts dagegen. Je nach Situation wird direkt auf Wechselmodell gewechselt oder die Tage stückweise verlängert. Es klingt so als möchten sie kein Wechselmodell. Wie begründen sie das?  Wie oft findet der aktuelle Umgang statt? Wie alt ist das Kind?  Wie weit wohnt der Vater von ihnen entfernt? Z. B. bei einer Entfernung von z. B. 100 km wird es schwierig das Wechselmodell umzusetzen. Bei nähere Distanz z. B. von 10 km ist es machbar. Das Gericht würde genau schauen ob das dem Kindeswohl dient. Ein zuvor regelmäßig stattgefundenen Umgang spricht für den Kindsvater. 


Lukko34

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Du bist doch Bemi91 mit neuem Nick


Bemi91

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Nein, ich bin Bemi 91 !!! 🙂 


Sue_Ellen

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Das kann man pauschal nicht beantworten. Sichtweisen von richter*innen sind für betroffene oft nicht nachvollziehbar. Ich hoffe, du hast einen anwalt!?


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