Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Betreuungsanspruch U1

Frage: Betreuungsanspruch U1

Nilay26

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Sehr geehrte Frau Bader, ich erwarte mein 1. Kind, Et ist der 8.12.2022, jedoch wird es ein Kaiserschnitt sein und somit die Geburt ein paar Wochen früher (Mitte/Ende November). Aus finanziellen Gründen sieht es wohl so aus, dass ich 2 Jahre Elternzeit beantragen werde, 1 Jahr Elterngeld beziehn und das Kind betreuen werde, nach dem 1. Jahr Teilzeit in Elternzeit einsteigen möchte. Da das Kind genau dann zur Welt kommt, wo hier die Kitaanmeldungen losgehen, muss ich mich umgehend nach der Geburt drum kümmern. Problem ist nur folgendes: Ich brauche eine Betreuung für das Kind. Das KITA-Jahr bzw. auch Tagesmütter starten immer zum August. Ob mittendrin (also wenn das Kind 1 geworden ist) ein Einstieg möglich ist, weiß ich nicht. Wenn dann eher bei Tagesmüttern. Da ist das Kind dann "erst" 9 bzw. 10 Monate (je nach dem wann es genau kommt). Soweit ich weiß gibt es einen rechtlichen Anspruch erst ab dem 1. Geburtstag. Das ist hier aber noch nicht der Fall, wenn das Betreuungsjahr beginnt. Kann ich trotzdem einen Sonderbedarf anmelden, irgendwie? Eben, dass ich wieder arbeiten muss, mein Mann sowieso, da es finanziell nicht anders geht. Welche Wege stehen mir zur Verfügung, um an einen U1 Platz zu kommen? Ich lebe in NRW. Gerne auch an alle, die weitere Tipps haben :)


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, es gibt einen Anspruch erst ab dem 1. Geburtstag. Tagesmütter nehmen idR ganzjährig auf. Liebe Grüße NB


Suomi

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Einen Sonderanspruch für eine Betreuung unter 1 Jahr gibt es nicht. Es ist sowieso schwierig überhaupt eine Betreuung für unter 1-Jährige zu finden. Das machen nur wenige Kitas. Wenn Du zwingend vor dem 1. Geburtstag wieder arbeiten musst, dann solltet ihr jetzt schon mit der Suche nach einer privaten Betreuung beginnen oder vielleicht über Familie/Freunde abdecken. Evtl. kann der Vater zumindest ein paar Stunden reduzieren bis ihr ab 1 Jahr eine Betreuung habt. Dann müsst ihr die Betreuung irgendwie unter euch aufteilen. Du solltest zusätzlich beachten, wenn Du Basiselterngeld bekommst und dann arbeiten gehst - auch Teilzeit - dann wird Dein Lohn auf das Elterngeld angerechnet und Du bekommst weniger Elterngeld.


Mamamaike

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Hallo, eine Idee zu Deinem Problem: Vielleicht ist es ja möglich, einen Platz zum August zu bekommen mit der Option, zum 1. Geburtstag hin einzugewöhnen. Alle wollen eine Eingewöhnung so schnell wie möglich, und wenn ihr euch da flexibel zeigt (zB ab Ende Oktober), kann das eure Chancen erhöhen. Den Ratschlag meiner Vorschreiberin, dass ihr euch parallel nach einer (privaten) Unterstützung umseht, halte ich für zwingend: Aus eigener Erfahrung kann ich Dir sagen, dass es immer wieder vorkommt, dass das Kind nicht betreut werden kann (sei es wegen Krankheit, sei es aus Gründen, die in der Einrichtung liegen wie Fortbildungen oder auch Personalmangel), und da braucht man einfach noch ein Netzwerk nebenher. Mit den Kindkranktagen kommen wir hier zumindest jetzt am Anfang der Kindergartenzeit nicht aus, und ohne Hilfe (in unserem Fall durch meine Eltern) hatten wir wenigstens ab und zu ein Problem. Viele Grüße


Nilay26

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Hallo, danke für Eure Hilfe! Mein Gedanke war auch, einen Platz zu August zu bekommen, jedoch erst mit der Eingewöhnung im Oktober/ November zu beginnen. Arbeitsbeginn für mich war so 1.1.2023 angepeilt. Wenn eben das Elterngeld ausläuft. Dann ist das mit der Eingewöhnug durch, erste Krankheiten kann ich noch durch die Elternzeit abdecken. Elterngeld auf 2 Jahre aufgeteilt rettet uns nicht. Aber das ist natürlich alles davon abhängig, überhaupt einen Betreuungsplatz zu bekommen. Privat haben wir niemanden hier, der das zeitweise bzw. zu unseren Arbeitszeiten machen könnte (keine Großeltern und andere Verwandtschaft ist komplett berufstätig). Ich wollte wissen, wie man am besten den dringenden Bedarf klarmacht, um eher einen Platz zu bekommen, um die Chancen zu erhöhen. Natürlich weiß ich, dass es abhängig ist von den Kapazitäten ist und der Nachfrage. Aber vielleicht gibt es etwas, was ich unbedingt vorzeigen/vorlegen/erwähnen sollte.


Schmetterfink

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Vor dem 1. Geburtstag, also ohne Rechtsanspruch, ist das in der Regel schwierig. Ab dem 1. Geburtstag hast du einen Anspruch auf Betreuung, da besteht dann im laufenden Jahr halt immer das Problem, einen Platz zu bekommen (sicherlich regional abhängig, ich kann da jetzt nur von "hier" ausgehen). Ich weiß nicht, ob das NRW-weit so ist, aber bei uns muss das Kind bis zum 1.11. 1 Jahr alt weden, um einen Platz im August zu bekommen. Kitaplätze (U3) sind im laufenden Kitajahr bei uns extrem rar gesät, die werden halt zum 1. August gefüllt und werden danach nur als Notplätze (12. (!) Kind in 10er Gruppe, bei Kapazität in der Kita, Vergabe über das Jugendamt) vergeben (die 11. Kind in 10er Gruppe als Überhangplatz gehen schon im August mit raus) bzw. falls sie durch Umzug o.ä. im laufenden Jahr frei werden. Prinzipiell könnten die Kitas auch jüngere Kinder, die noch keinen Rechtsanspruch auf Betreuung haben, berücksichtigen... da es eh quasi nie freie Kapazitäten gibt (unsere Kita musste für das kommende Jahr zwei Geschwisterkinder für die U3 Betreuung ablehnen, weil die Kapazität ausgeschöpft war), passiert das vermutlich nur bei entsprechenden Beziehungen. Im laufenden Kitajahr gibt es Plätze, wenn es sie gibt, fast nur in der Tagespflege, dann eigentlich fast nur kurzfristig oder "unter der Hand" (oder über Betriebskitas bzw. Belegplätze über den Arbeitgeber). Über die offiziellen Wege eigentlich fast nur mit Klageandrohung und dann oft nicht da, wo man sie gerne hätte. Am Ende hatten bei uns aber tatsächlich alle was entweder zum 1. Geburtstag oder zu August. Wir haben unser Dezemberkind bis August gezogen. Ich hatte 2 Jahre Elternzeit beantragt, davon 7 mit Basiselterngeld und 10 mit Elterngeld Plus plus Minijob im Einzelhandel (insg. Dez bis Mai). Von Mai bis September haben wir die Kinderbetreuung bzw. Eingewöhnung dann aufgeteilt, mein Mann hat 50% gearbeitet (4x 5 Stunden) mit EG Plus, ich 75% (5x 6 Stunden). Das war zwar bei weitem nicht ideal (weder finanziell noch vom Stresslevel), damit konnten wir aber die Kinderbetreuung sicher abdecken. Ansonsten U1 halt die üblichen privaten Wege... Familie, Freunde, Nachbarskind, Studenten, private Tagesmutter, AuPair, andere Eltern, mit denen man sich die Betreuung teilen kann. Oder halt sehr gute Beziehungen oder extremes Glück. Sonst ist das vor dem 1. Geburtstag vermutlich wie zwei 6er im Lotto, direkt nacheinander. Bei der ganzen Planung nicht vergessen, dass selbst wenn du einen Platz zum 1. Geburtstag bekommst, du danach noch Zeit für die Eingewöhnung einrechnen musst. Sonst musst du am 1. Geburtstag deines Kinder wieder arbeiten gehen und gibst es morgens auf dem Weg in einer Betreuung ab, die es nicht kennt. Richtige Eingewöhnung vor Platz, wird vermutlich schwierig - notfalls über Urlaub, da muss der AG aber mitspielen. Oder da dann vielleicht doch schauen, ob der Vater seine zwei Monate Elterngeld nimmt oder ob ihr mit EG Plus und Minijob (abends/Wochenenden) "basteln" könnt. Bis Dezember habt ihr ja jetzt zum Glück noch ein bisschen Zeit zum Planen.


Suomi

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Das Problem ist halt, dass man keinen Anspruch auf Betreuung für U1 hat und das viele Kitas auch keine entsprechende Plätze für diese Altersgruppe haben. Tatsächlich ist der Aufwand für ein Kind mit 9 Monate ja ein ganz anderer als wenn das Kind schon über 12 Monate alt ist . Ich solltet deshalb eben jetzt schon nach einer bspw Tagesmutter suchen, die auch Kinder unter 1 Jahr nimmt. Machen auch nicht alle. Ansonsten könnte Dein Mann doch auch EZ nehmen in den Lebensmonaten 13 und 14 und dann die Eingewöhnung machen für den Kita-Platz ab 1 Jahr.


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