Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Betreffend meiner Frage vom 19.08.01 / 16:21 Uhr

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Betreffend meiner Frage vom 19.08.01 / 16:21 Uhr

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Hallo! Mir ist Ihre Antwort sehr wichtig, darum beschreibe ich die Situtation etwas genauer. Ich habe 1999 in der Schweiz gearbeitet. Habe dann (unabhängig von der SS) auf den 31.12.1999 gekündigt und bin dann nach Deutschland zu meinem Freund gezogen. Also bin ich nicht im EU. Mein Sohn kam dann im April und mein Einkommen beschränkt sich auf das Erziehungsgeld. Bis April 2002 kriege ich noch das Erziehungsgeld. Daher meine Frage was ich zur Ueberbrückung machen kann wenn mein 2. Kind so im Mai, Juni, Juli geboren wird. Vielen vielen Dank für Ihre Mühe. Andrea PS: Arbeitslosengeld hatte ich in Deutschland auch schon bezogen das geht, da die Schweiz mit Deutschland ein Abkommen getroffen hat.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Liebe Andrea, so allgemein schwer zu sagen. 1. Wenn Sie dann noch ArbGeld/ ArbHilfe beziehen, erhalten Sie in den SChutzfristen das Geld weiter 2. Wenn Sie zu diesem Zeitpunkt keine Leistungen erhalten, bekommen Sie ein einmaliges Entbindungsgeld inHöhe von DM 150 3. Ansonsten müssen Sie sich ans Sozialamt wenden. Gruß, NB


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