Mitglied inaktiv
Hallo Ich habe da mal eine Frage. Ich habe ein Sohn momentan 10 monate und 2 wochen alt. Ich bin von dem Kindsvater getrennt aufgrund dessen das ich ihn vor die wahl gestellt habe entweder ich und der kleine oder er und seine Partys. Er entschied sich für Partys und somit auch für den Alkohol. Er wollte den kleinen schon mit 3 Monaten mitnehmen da sagte ich nein weil der kleine viel zuklein und abhängig von mir war/ist. Die besuchstage haben wir so geregelt : Dienstag 15:30uhr bis 18 Uhr Alle 2 wochen Samstags 11-13 Uhr. Er ist in Ausbildung und kann nicht jeden Tag herkommen. Ich ging auch schon zur Anwältin dort kam aber nur ein schreiben hervor an den KV das er sich zubenehmen hat und sich an die Tage halten soll. Hintergrund zum schreiben ist der das er des öfteren im besoffenen zustand mich anruft und das nachts, mal kommt wann er will oder sich gar nicht meldet. Wenn er da ist führt er sich auch gerne mal wie das letzte auf. Als wir zur Vaterschaftsannerkennung gefahren sind hatte er auch ein 6er Träger Bier mit. Wenn er den kleinen besucht dann setzt er sich nur hin und macht nichts oder geht mit dem kleinen raus. Es stand auch schon im Raum auf Kindes entführung. Ich war auch schon 2 mal beim JA aber meiner Meinung nach kommt da nichts anstendiges raus weil der Vater immer mehr will als es eigentlich nicht geht. Mir wurde auch gesagt von meiner Anwältin das ich den kleinen wenn er unter 3 jahre ist ich ihn nicht mitgeben brauch übers Wochenende. Die Frage die ich mir stelle ist was für besuchszeiten wenn der kleine 1 jahr alt ist? Denn ich denke mir mal das der KV wieder fragen wird. Der kleine kennt vom Kindsvater die seite kaum. Sein " Opa" von KV seite her ist alkoholiker. Der KV weiss auch nicht was er machen soll wenn der kleine zickphasen hat. Er macht auch immer das wo ich immer zu ihm sage er soll es lassen sprich er soll den kleinen nicht ewig hochnehmen da er sich ja dran gewöhnt und er auch ewig versucht den kleinen zubeeinflussen mit Papa sagen. Hoffe ich kriege Hilfe. Liebe Grüsse :)
Hallo, sorry, wenn Sie anwaltlich vertreten sind, darf ich mich nicht reinhängen. Liebe Grüße NB
Mitglied inaktiv
ich würde das jugendamt nochmals um unterstützung bitten, m.e. ist das viel zu wenig, wie soll sich so ein kind an den mann gewöhnen??? evtl betreuter umgang ganz ohne dich, denn wenn du ihn dauernd gängelst beim umgang, ist das auch käse.
Mitglied inaktiv
Hallo Kravalli Es kann nicht mehr umgang statt findet da der KV von morgens bis Abends arbeiten ist. Das JA sagte auch nach 18 uhr brauch er nicht herkommen da er den kleinen sonst wieder zu sehr aufdreht und der kleine dann nicht schlafen will !! Betreuter umgang war eine masnahme aber hättrn wir bezahlen müssen und würde auf dauer nicht gehen. Es geht mir auch nicht darum wie der kontakt sein muss sondern um die Besuchszeit !! Laut meiner Anwältin ist diese Zeit schon genug, ausserdem kann ich doch nicht sagen ja komm in der woche um 19 uhr oder komm ruhig am wochenende her. Ich habe auch bisschen was zutun und jeden Tag aufen Arsch hängen haben brauche ich ihn auch nicht. Dachte mir kann wer helfen aber anscheinend nicht weil es wieder falsch verstanden wird. Nicht ich bin der draht zieher sondern der KV weil er sich einfach nicht so kümmert wie es soll aber mehr will sprich am besten mitnehmen .. Nun ja trotzdem danke. Werde ich halt über anwältin alles klären lassen, muss wohl nicht sein das mein Kind mit sein Alkohol abhängigen Vater mitgeht.
Sternenschnuppe
Wieso sind das nur drei Stunden am Samstag ? Da kann man sicherlich ausbauen. So, dass er das Kind mitnimmt ein paar Stunden. 11-17 wäre ein Anfang, da können Sie was unternehmen und es bleibt genug Zeit um am Abend wieder runterzukommen. Bedenke stets, dass ein Gericht ihm weitaus mehr zugestehen könnte, und dann hast Du kein Mitspracherecht mehr.
Mitglied inaktiv
was die anwältin sagt und meint, ist nicht relevant, denn im notfall entscheiden die richter. ich verstehe dich besser als du glaubst, aber so ein kind ist halt ein gemeinschaftsprodukt und nicht mal alkoholmißbrauch ist/wäre ein grund, dem vater das umgangsrecht zu nehmen. so wirst du dich sehr lange mit dem mann arrangieren müssen, den DU dir als vater für dein kind ausgesucht hast und von jeden tag auf dem popo hängen kann ja wohl nicht die rede sein, wenn man ZB jeden samstag 4 oder 5 stunden umgang "gewährt". vielleicht wird ihm das dann bald selbst zu blöd und die sache erledigt sich von allein. ich hatte auch mal gerichtlich angeordneten betreuten umgang, von bezahlen war da nie die rede.....