Lillisofia
Guten Tag Frau Bader, Ich bin nun im Beschäftigungsverbot, zuvor war ich Nachtschwester . Nun bekomme ich einen Nachtdienstausgleich statt Nachtzuschlag . Der Nachtdienstausgleich wird nun auf meiner Lohnabrechnung voll besteuert. Somit entsteht mir ein finanzieller Nachteil. Ist dies so korrekt, oder darf der Nachtdienstausgleich ebenso wie der Nachtzuschlag nicht besteuert werden ? Vielen Dank
Hallo, Der Bundesfinanzhof hat durch einen Beschluss vom 27.05.2009 noch einmal bestätigt, dass Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit nur lohnsteuerfrei nach §3b EStG sind, wenn sie für tatsächlich geleistete Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit gewährt werden. Sind im Mutterschutzlohn solche Zuschläge enthalten, sind diese grundsätzlich steuerpflichtig. Liebe Grüße NB
Lillisofia
Vielen Dank! Es heisst zwar laut Mutterschutz, dass mir durch die Schwangerschaft kein finanzieller Schaden entstehen darf, was der Gesetzgeber durch diese Steuerreglung jedoch selbst zu nichte macht. Typisch deutsch
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