Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Besteuerung Nachtdienstausgleich

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Besteuerung Nachtdienstausgleich

Lillisofia

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Guten Tag Frau Bader, Ich bin nun im Beschäftigungsverbot, zuvor war ich Nachtschwester . Nun bekomme ich einen Nachtdienstausgleich statt Nachtzuschlag . Der Nachtdienstausgleich wird nun auf meiner Lohnabrechnung voll besteuert. Somit entsteht mir ein finanzieller Nachteil. Ist dies so korrekt, oder darf der Nachtdienstausgleich ebenso wie der Nachtzuschlag nicht besteuert werden ? Vielen Dank


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Der Bundesfinanzhof hat durch einen Beschluss vom 27.05.2009 noch einmal bestätigt, dass Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit nur lohnsteuerfrei nach §3b EStG sind, wenn sie für tatsächlich geleistete Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit gewährt werden. Sind im Mutterschutzlohn solche Zuschläge enthalten, sind diese grundsätzlich steuerpflichtig. Liebe Grüße NB


Lillisofia

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Vielen Dank! Es heisst zwar laut Mutterschutz, dass mir durch die Schwangerschaft kein finanzieller Schaden entstehen darf, was der Gesetzgeber durch diese Steuerreglung jedoch selbst zu nichte macht. Typisch deutsch


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