Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader, meines Wissens habe ich nach meinem Erziehungsurlaub Anspruch auf einen gleichwertigen Arbeitsplatz, d.h. auch auf meine derzeitige Vergütungsgruppe. Bisher habe ich Vollzeit gearbeitet. Muß ich, um diese Ansprüche zu haben, nach dem Erziehungsurlaub auch wieder Vollzeit arbeiten, oder habe ich auch auf die Vergütungsgruppe und gleichwertigen Arbeitsplatz Anspruch, wenn ich nur halbtags arbeiten möchte ? Ich arbeite im öffentlichen Dienst in S-H. Danke Gaby
Liebe Gaby, um das beantworten zu können, müsste man genauere Infos haben. Wenn für Sie das MutterschutzG gilt, haben Sie nur Ansp. auf Ihre alte Stelle. Als Beamtin gilt das BeamtenG, als Angestellte im öff. Dienst das MuSchG. N. Bader
Die letzten 10 Beiträge
- Elterngeldplus und Minijob
- Kann das Jobcenter mich zwingen Krippenplatz anzunehmen ?
- Mutterschaftsgeld bei Arbeitsgeberwechsel in Mutterschutz
- Umzug im BV aufgrund von Erbe
- Kindsvater ist handlungsfähig
- Projektlage nach Elternzeit, Kündigung/Aufhebungsvertrag?
- Umgangsrecht/Umgangsreglung Auslandsbezug (Nicht-EU) – Hilfe benötigt
- Aufteilung Sommerferien
- Berechnung bei BV
- Elternzeit/ Kündigung vs Aufhebungsvertrag