Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Beseitigung der Scheinehelichkeit meiner Tochter

Frage: Beseitigung der Scheinehelichkeit meiner Tochter

Huntress2109

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Hallo zusammen Meine Tochter (3 Jahre) wurde "scheinehelich geboren". Der Vollständigkeit halber sei gesagt, meine Tochter wurde während des laufenden Scheidungsverfahren gezeugt und geboren. Die Vaterschaft wurde kurz nach der Geburt vom leiblichen Vater anerkannt und vom Nicht-Vater und mir als Mutter bestätigt. Gültig wurde diese Anerkennung ja aber nunmal erst nach rechtsgültiger Scheidung. Jetzt folgendes Problem aufgrund von Corona hatten sich ja sämtliche Ämter/Behörden schön versteckt und es war niemand mehr telefonisch erreichbar für Auskünfte. Aufgrund der vergleblichen versuche habe ich die recherchen hierzu irgendwann eingestellt. Nun haben der KV und ich im Juli gehereitatet und der standesbeamte klärte mich auf, dass ich die scheinehelichkeit meiner Tochter nur gerichtlich beseitigen kann. Hat da jemand Erfahrung mit? Muss ich dafür zum Anwalt? Kann ich irgendwo ein Formular ausdrucken und bei Gericht einreichen? Ich hätte gerne den tatsächlichen vater meiner tochter in der geburtsurkunde stehen...


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, das stimmt nicht. Sie haben doch alle Erklärungen, diese müssen Sie beim Standesamt einreichen. Hierzu berät Sie das Jugendamt, wo die Urkunden unterzeichnet wurden. Liebe Grüße NB


Tini_79

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Die Ämter haben schon ewig wieder geöffnet? Naja, ich würde sie einfach einbenennen lassen, dann bekommt sie eine neue Geburtsurkunde und ist wie ehelich geboren.


Eisblume222

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Hallo, Wenn dein Kind im anhängigen Scheidungsverfahren geboren wurde und der Vater die Vaterschaft anerkannt, Mutter und Ehemann zugestimmt haben und die Scheidung mittlerweile rechtskräftig ist, musst du nur alle gerade genannten Erklärungen und Nachweise an das Standesamt des Geburtsortes senden und um Fortschreibung des Geburtseintrages bitten. Es existiert kein Automatismus, dass das Scheidungsurteil zum Standesamt gesandt wird und dieses ist nunmal Voraussetzung, dass die 3 genannten Erklärungen wirksam werden. Ich hoffe das hilft dir. Viele Grüße


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