Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Beschäftsigungsverbot

Frage: Beschäftsigungsverbot

Prince1

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Hallo ! Ich bin nun in der 10 Ssw schwanger und arbeite in der Gastronomie ( Küche ) es ist ein sehr stressiger Job und in der Küche gibt es keine Klima das heist es ist sehr heis noch dazu muss ich den ganzen Tag stehen und mein Chef nimmt leider keinerlei Rücksicht auf mich . Jetzt frage ich mich ob es möglich mich freistellen zu lassen da ich das bestimmt nicht mehr länger aushalten kann ( physisch und psychisch) können sie mir Vl sagen ob es Anspruch darauf gibt und wenn ab wann und an wen muss ich mich melden ? Lg


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, wenn der AG sich nicht kümmert würde ich mich an das Gewerbeaufsichtsamt wenden. Liebe Grüße NB


Suomi

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Wenn Dich an das Gewerbeaufsichtsamt


Mamamaike

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Hallo, der Weg ist, dass Du Deinen Chef informierst über die Schwangerschaft und er eine Gefährdungsbeurteilung erstellt. Wenn diese ergibt, dass der Arbeitsplatz nicht schwangerschaftskonform ist, ist es seine Aufgabe, eine andere Tätigkeit für Dich zu finden. Auch wenn diese nicht Deiner Qualifikation entspricht, musst Du sie zum gleichen Lohn akzeptieren. Erst wenn er Dich nicht versetzen kann, darf/muss er ein Beschäftigungsverbot aussprechen. Wenn er das aus Gründen nicht tut, ist dann der nächste Schritt, dass Du das Gewerbeaufsichtsamt einschaltest. Viele Grüße


Wurzelwurm

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Nein, das ist so einfach nicht möglich. Aber du hast durchaus Rechte, für die du dich einsetzen solltest. Schalte das Gewerbeaufsochtsamt ein, falls dein AG sich weigert deinen Arbeitsplatz anzupassen, bzw. dich wegen der Pausen, die dir rechtlich zustehen, "ärgert". Aber ein BV wünschen kann man sich nicht.


Prince1

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Also laut Internet steht das man ab der 20 Ssw nicht mejr in einem Beruf arbeiten darf wo man den ganzen Tag steht oder extremen Belastungen ausgesetzt ist wie Fließbandarbeit oder Hitze ? Noch dazu gibt es ja angeblich die Corona sonderfreistellung ?


mellomania

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das ist sache deines AG. corona sonderfreistellung inwiefern? der arbeitsplatz muss sicher sein und wenn das nicht der fall ist, muss der AG ihn sicher machen. wenn das nicht geht, muss er dich umsetzen. heißt, du machst für das geld, was du erhältst einfach andere, sichere arbeit. die muss nicht unbedingt was mit deiner qualifiaktation zu tun haben. erst wenn das alles nicht möglich ist, spricht der AG ein bv aus. er kann auch ein teilweises bv aussprechen. das alles macht der AG im rahmen der gefährdungsbeureteilung. das ist so festgeschrieben und vorschrift. du hast kein mitspracherecht und kannst ein bv nicht wollen. du kannst dich aber ans gewerbeaufsichtsamt wenden wenn der AG deiner meinung nach diese beurteilung nicht macht bzw. nicht richtig macht.


Prince1

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Die Regeln in Österreich sind Vl etwas anders jedenfalls steht das Schwangere ab der 14 Ssw das Recht auf Coronasonderfreistellung Haben ?! Noch dazu kümmert sich mein Arbeitgeber weder um Änderungen oder um das BV also schwierig


Bone

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Hier geht es in deutsches Recht. Wenn du aus Österreich kommst, musst du dich dort erkundigen was geht.


Saskia w.

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In ö gilt die corona Sonderfreistellung nur für berufe mit Körperkontakt und nur, wenn für diese Leute keine alternative Tätigkeit gefunden werden kann. Ich komme auch aus Ö und habe erst letzte Woche mit dem Arbeitsinspektorat telefoniert. Ruf doch mal bei dir zuständigen Arbeiterkammer an, die können dir helfen und beraten gratis.


KielSprotte

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Da wirst du in einem deutschen Forum keine richtige Antwort bekommen , vor allem wenn diese wichtige Information im AP fehlt. Frau Bader liest ja nicht den ganzen Strang. Wende dich an deine Arbeiterkammer.


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