TinaThalea
Sehr geehrte Frau Bader, Dr Bluni hat mich an Sie verwiesen. Ich bin in der 7SSW mit Drillingen und habe schon zwei Kinder 7Jahre und 2Jahre. Meine 2jährige Tochter ist schwerbehindert und ich gehe als Ergotherapeutin arbeiten/Teilzeit. In meinem Beruf arbeite ich viel im sitzen/stehen und auch viele Transfers (Rollstuhl/Stand) und im Seniorenheim gibt es oft Infektionskrankheiten. Meine letzte Schwangerschaft war auch sehr psychisch belastet und musste mit der Schwerbehinderung auch noch klar kommen. Darf ich mir ein Beschäftigungsverbot von meinem Arzt holen? Er meint auch,das die Überlebenschancen für Baby Nr.3 nicht gut aussieht.
Hallo, Man muss grundsätzlich unterscheiden, was der Arzt im Einzelfall ausstellt: BESCHÄFTIGUNGSVERBOT(individuelle oder allgemein): Der Umstand, dass man nicht arbeiten kann, liegt am Betrieb (zB Chemiefabrik) ->Sie erhalten für die gesamte Zeit alle Leistungen vom AG weiter, auch Gehalt (Durchschnitt), Gratifikationen und Urlaubsansprüche. Kleine Betriebe können das Geld im sogenannten U 2 Verfahren von der KK zurückerlangen. KRANKSCHREIBUNG: Der Umstand, dass man nicht arbeiten kann, liegt an der Schwangerschaft (zB vorzeitige Wehen) -> 6 Wo. Lohnfortzahlung, dann Krankengeld von der KK, da kommt es dann jeweils auf die Diagnose auf der Krankschreibung an. Wenn Grund der Krankheit auch die SS ist, läuft die Frist nicht neu. Der AG hat weder ein Widerspruchs- noch sonstiges Recht diesbezüglich. Beim EG darf sich beides nicht negativ auswirken (wenn die Krankschreibung krankheitsbedingt war). Liebe Grüsse, NB
SumSum076
Ob ein Beschäftigungsverbot nötig ist, ist nicht rechtlich (Frau Bader) zu beurteilen, sondern ärztlich! Der behandelnde Arzt weiß da weiter! Gruß Sabine
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