Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Berufausbildungsbeihilfe

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Berufausbildungsbeihilfe

Mitglied inaktiv

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Hallo Frau Bader , ich habe das Glück als alleinerziehende ab September eine Ausbildung anfangen zu können! Ich bin nun 19 Jahre alt und wohne mit meinem Sohn in eigener Wohnung(habe bisher ALG II bekommen)!Für mich selbst bestand bis zur Volljährigkeit eine Beistandschaft. Zu meinem 18. Geburtstag bekam ich Post vom Jugendamt, die Beistandschaft würde beendet und meine Eltern sind nicht barunterhaltspflicht, weil ich ein eigenes Kind habe. Also bekomme ich auch den vollen Hartz4 Satz, soweit so gut... Wenn ich in Ausbildung bin werde ich ca. 450€ brutto an Vergütung bekommen, also muss ich BAB(Berufsuasbildungsbeihilfe) beantragen. Nun weiß ich aber dass dort das Einkommen der Eltern berechnet wird. Was mache ich denn wenn die Bab- Stelle emitn meine Eltern könnten Unterhalt für mich aufbringen obwohl sie ja gar nicht mehr barunterhaltspflichtig sind? Zu meinem Vater habe ich gar keinen Kontakt und meine Mutter wird mir sicher keinen Unterhalt auszahlen... Danke für Ihre Hilfe


Mitglied inaktiv

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Deine Mutter muss zumindest Auskunft über ihr Einkommen erteilen. Wenn du eine Ablehnung bekommst wegen BAB, dann kannst du ergänzendes Hartz-IV beantragen. Aber zuerst musst du BAB versuchen. Erst mit dem Ablehnungsbescheid kannst du ergänzendes Hartz-IV beantragen. Aber versuche es. Es lohnt sich oft und du kannst auch noch Wohngeld beantragen. Das kannst du bei deiner Stadt tun. LG Arlett


Mitglied inaktiv

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ja aber was ist wenn BAB abgelehnt wird, und meine Mutter zur Zahlung gebeten wird? Die würde sich nämlich weigern...dann bleibt mir die Möglichkeit BAB in Vorshcuss zu beantragen und dann hat meine Mutter schulden beim Arbeitsamt, weil das Arbeitsamt das zurückfordert...


Mitglied inaktiv

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Wer erzählt denn sowas? Wenn BAB abgelehnt wird, dann wird es abgelehnt. Auf Vorschuss hab ich noch nie gehört. Du könntest dann deine Mutter zur Kasse bitten, dass macht aber nicht das Amt. Und dann bleibt dir AlgII. LG Arlett


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