Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader, ich bin z.zt. arbeitslos und habe seit 26.sept. keinen Anspruch mehr auf ALG.Beginn der Mutterschutzfrist nach der ersten bescheinigung 30.sept. und nach der zweiten Bescheinigung 24.Sept.. Welche Bescheinigung wird herangezogen? Habe ich Anspruch auf Mutterschaftsgeld, wenn die zweite bescheinigung gültigkeit hat? Vielen dank Marion
Liebe Gabi, wenn Sie zum Beginn der Mutterschutzfrist Arbeitslosengeld beziehen, besteht ein Anspruch. Gruß, NB
Die letzten 10 Beiträge
- Standortschließung während Teilzeit in Elternzeit
- Resturlaub während eines Minijobs in der Elternzeit
- Wird Urlaub aus Vollzeit nach EZ in Teilzeit umgerechnet?
- Rechtlicher Aspekt
- Ablehnung 3. Jahr Elternzeit wen vorher Aufhebungsvertrag abgelehnt
- Vorzeitige Beendigung der Elternzeit wegen erneuter Schwangerschaft – Frage zur Besoldung und Beschäftigungsverbot (Beamtin in Hessen)
- Stillzeit in der Tierarztpraxis
- Elternzeit
- Urlaub aus Mutterschutz Zeit nehmen
- Rückfrage zu Elterngeld und Partnermonate / Sind Änderungen der Aufteilung Elterngeld / ElterngeldPlus möglich?