Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

berechneter Entbindungstermin korrigiert

Frage: berechneter Entbindungstermin korrigiert

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Hallo Frau Bader, ich bin z.zt. arbeitslos und habe seit 26.sept. keinen Anspruch mehr auf ALG.Beginn der Mutterschutzfrist nach der ersten bescheinigung 30.sept. und nach der zweiten Bescheinigung 24.Sept.. Welche Bescheinigung wird herangezogen? Habe ich Anspruch auf Mutterschaftsgeld, wenn die zweite bescheinigung gültigkeit hat? Vielen dank Marion


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Liebe Gabi, wenn Sie zum Beginn der Mutterschutzfrist Arbeitslosengeld beziehen, besteht ein Anspruch. Gruß, NB


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