Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Benennung des KV

Frage: Benennung des KV

Mitglied inaktiv

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Hallo Frau Bader! Ist man verpflichtet, den Namen des KV anzugeben? Vielen Dank für Ihre Antwort.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, müssen Sie nicht. Aber Sie erhalten auch keinerlei Leistungen vom Staat, wenn hierzu der KV verpflichtet wäre. Gruß, NB


Mitglied inaktiv

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normalerweise ja


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