Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Bemmesungzeitraum und Selbstandigkeit

Frage: Bemmesungzeitraum und Selbstandigkeit

kaskaaa

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Guten Tag Ich hoffe dass Sie mir es bisschen erklären koennen. Unsere 1. Tochter is im Oktober 2019 Geboren Wir haben mit meinem Man Elterngeld bezogen von Oktober2019 bis Dezember 2020 14 Monate Oktober 2021 haben wir unsere zweite Tochter bekommen wir haben wieder Eltern Geld bekommen von Oktober 2021 bis Dezember 2022 31.12.2021 hat mein Man Gewerbe abgemeldet wegen schlechtes einkommen und auch dass er Elterngeldbezogen hat. Er hat wieder Aufträge im 2023 bekommen und so hat er sich wieder als Kleinunternehmer angemeldet er ist gleichzeitig Angestellt. Wir erwarten drittes Kind welches bemmesungszeitraum ist fur uns Gultig ? Bei unsere Erste Tochter haben wir verschiebung beantragt da mein Mann 2019 Krankengeld bezogen hat und so hat es sich auf 2018 verschoben. Wird es jetzt auch so sein ? da seine Gewinne im 2023 nicht hoch sind und hat nicht viel einkommen.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, wer beantragt es? Sie? Ihr Mann? Wenn er es beantragt gilt das letzte abgeschlossene Kalenderjahr als Bemessungszeitraum. Dabei können Jahre ausgeklammert werden, in denen man EZ bis zum 14 Lebensmonat und MG bekommen hat. Liebe Grüße NB


misses-cat

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Nein warum,? Das ist halt das Risiko der Selbstständigkeit, es gab zu Corona die Möglichkeit unter bestimmten Bedingungen das wegen wenig Einkommen zu verschieben aber diese Zeiten sind vorbei


Bone

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Verschiebung 2019 - 2018 war sicherlich wegen Corona. Krankengeld Beim Mann spielt beim EG keine Rolle. Er wird nicht schwanger sein. Ob die EG-Kasse die Selbstständigkeit anerkennt? Fraglich. Hat ein Geschmäckle wenn die paasend zur erneuten Schwangerschaft wieder aufgenommen wurde und dazwischen pausierte.


85kathali

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Wann soll das dritte Kind denn kommen? 2023 oder 2024? So oder so spielt das ja nur bei Ihrem Mann eine Rolle und nicht bei Ihnen. Oder sind Sie auch selbstständig?


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