Annika444
Hallo Frau Bader, Wir wünschen uns ein zweites Kind, jetzt meine Frage: Kind 1 ist 9 Monate alt, ich lasse mir das Elterngeld als Elterngeld plus auszahlen und habe einen 450€ Job was wir als bezugszeitraum vom ersten Kind ausgeklammert? Und werden die 450€ als Gehalt mit berechnet? Grüße Annika
Hallo, Ausgangspunkt für das EG ist das persönliche steuerpflichtige Erwerbseinkommen der letzten zwölf Kalendermonate vor der Geburt des Kindes, für dessen Betreuung jetzt Elterngeld beantragt wird. Monate mit Bezug von Mutterschaftsgeld oder Elterngeld (bis zum 14 LM) sowie Monate, in denen aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung das Einkommen gesunken ist, werden bei der Bestimmung der zwölf Kalendermonate grundsätzlich nicht berücksichtigt, wenn das Kind vor dem 01.09.2021 geboren ist. Statt dieser Monate werden zusätzlich weiter zurückliegende Monate zugrunde gelegt. Auf die Ausklammerung kann man verzichten, wenn das Kind ab dem 01.09.2021 geboren ist. Wenn man EG Plus bezieht und die Elternzeit wegen einer weiteren Geburt vorzeitig beendet, kann man sich ab dem ersten Geburtstag den Restbetrag auszahlen lassen Liebe Grüße, NB
Mitglied inaktiv
Ausklammern kannst du die ersten 14 Monate und ja, jedes Einkommen zählt.
mellomania
es kommt halt drauf an, wann kind 2 geboren wird. wenn das noch ein jahr oder länger geht, zählt nur der 450 euro job. da für die berechnung des EG immer die 12 monate verdienst vor der geburt herangezogen werden.
Die letzten 10 Beiträge
- Anspruch auf ALG 1
- Bezug von Elterngeld bei zu versteuerndem Einkommen über 175.000€
- Bezug von Elterngeld bei zu versteuerndem Einkommen über 175.000€
- Elterngeld abgelehnt
- Unterhaltsvorschuß
- Urlaubsanspruch von Alturlaub nach Elternzeit
- Beschäftigungsverbot
- Auslauf befristeter Vertrag während Elternzeit
- Auslauf befristeter Vertrag während Elternzeit
- Elterngeld Berechnung bei zweiten Kind mit einem Abstand von drei Jahren