anitap
Hallo! Ich bin Momentan mit meinem 3. Kind schwanger.Mein Arbeitsvertrag ist zum 30.11.12 ausgelaufen. Mutterschutz ging am 07.12. los. Das Arbeitsamt hat meinen Antrag für die eine Woche abgelehnt, da seit 24.09. ein allgemeines Beschäftigungsverbot besteht. Jetzt sagt mir die Krankenkasse das ich wahrscheinlich kein Mutterschaftsgeld bekomme. Wegen dieses Beschäftigungsverbotes. Ist dies rechtens? Vielen Dank schon mal im Voraus. Anita
Hallo, fraglich ist, ob das Arbeitsamt Sie ablehnen durfte. Es vertritt folgende Ansicht: Sie können nur dann ALG beziehen, wenn Sie dem Arbeitsmarkt auch zur Verfügung stehen. Ist nach ärztlicher Bescheinigung die Ausübung von Beschäftigungen untersagt (Beschäftigungsverbot nach § 3 Abs. 1 MuSchG), steht dies der Verfügbarkeit entgegen. Der Anspruch auf Arbeitslosengeld entfällt ab dem ersten Tag des Beschäftigungsverbots nach § 3 Abs. 1 MuSchG. Hätte der Leistungsbezug schon bestanden, müsste man Ihnen für eine Übergangszeit auch weiterhin ALG zahlen. Liebe Grüsse, NB
Die letzten 10 Beiträge
- Beschäftigungsverbot durch Arbeitgeber
- Schwangerschaftsbescheinigung für den Arbeitgeber
- Betriebsstillegung Übergang Mutterschutz
- ungefragte Urlaubsabgeltung vor Mutterschutz
- Neuer job
- Abmeldung Religionsunterricht
- Abmeldung Religionsunterricht
- Elterngeld Verschiebung Bemessungszeitraum
- Streichung Kindergartenzuschuss
- Neuer Arbeitsort nach Elternzeit da Umfirmierung