LilaLaune123
Hallo Frau Bader, mein Mann und ich haben je einen Wohnriester-Vertrag. Mein Mann würde das Geld aus seinem Vertrag nun gern komplett entnehmen, um es für eine Sondertilgung auf unser Eigenheim-Darlehen zu verwenden. Gilt die Beitragsgarantie auch bei Guthabenentnahme? Im Vertrag steht nur, dass zu Beginn der Auszahlungsphase eine Beitragsgarantie gewährt wird. Zur Entnahme in der Sparphase lässt sich nichts finden und unser Vermittler kennt sich mit dem Sachverhalt leider auch nicht aus.
Das ist so gar nicht mein Thema.
Dawina1985
Die Beitragsgarantie greift erst in der Auszahlungsphase. Je nach Vertagskonstellation und bisher vereinnahmten Gebühren, kann man bei einer Entnahme auch weniger rausbekommen, als man eingezahlt hat und an Zulagen bekommen hat.
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