Liselotte1981
Hallo Frau Bader, ich bin seit 5 Jahren alleinerziehend. Meine Tochter wird dieses Jahr eingeschult. Ihr Vater und ich haben das geteilte Sorgerecht. Ich bin etwas verunsichert bezüglich der Beitragsberechnung. Im Hort wurde mir mitgeteilt, dass der Vater zur Berechnung auch angegeben werden muss. In der Kita musste ich ihn nicht mehr mit angeben, nachdem ich mitgeteilt habe, das ich nun alleinerziehend bin. Und die Berechnung erfolgte nur zu meinen Einkommen. Er lebt mittlerweile auch seit 1,5 Jahren in der Schweiz. Unterhalt zahlt er regelmäßig. Gibt es eine gesetzliche Regelung? Wenn er tatsächlich mit berechnet wird, weiß ich gar nicht wie ich das bezahlen soll. Von ihm wird nichts weiter mehr kommen, bis auf Unterhalt, da er auch nicht so viel zur Verfügung hat. Im Voraus vielen Dank für die Beantwortung.
Hallo, nein, dazu muss es eine Beitragssatzung geben. Liebe Grüße NB
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