Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Beihilfeberechtigung

Frage: Beihilfeberechtigung

Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Hallöchen: mein Sohn wurde Nov 2000 geboren und ich arbeite seit Sommer 2001 auf halber Stelle als Lehrerin. Mein Mann ist auch Beamter. Nun war/bin ich 6 Wochen krank und hatte bei der Beihilfe mich nach einer Haushaltshilfe erkundigt: abgelehnt, da ich selbst beihilfeberechtigt bin. Nun meine Frage: wäre ich im EU geblieben und hätte dennoch 14 Stunden (halbe Stelle) gearbeitet, dann wäre ich ja über meinen Mann beihileberechtigt. Hätte ich dann etwa eine haushaltshilfe gekriegt??? Isr das nicht völlig unfair?? Denn damals hat man mir gesagt, es macht überhaupt keien Unterschied, ob ich nun im EU bleibe, oder nicht... und nun ärgere ich mich und würde schon aus Prinzip dann doch wieder EU beantragen... ich hoffe die Frage war nicht zu konkret, sonst wäre die Formulierung noch länger geworden....danke für ne Antwort!! Henni


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Hallo, grundsätzlich ist es so,d ass die Private KK keine Haushaltshilfe in ihrem Leistungskakalog vorsieht. ( bei jeder gesetzlichen ist das überhaupt kein Thema). Laut Aussage des LBV bekommst du aber nach deinem bbeihilfeprozentsatz die Haushaltshilfe praktisch anteilhaft erstattet. So ists halt in unserem Status!! Liebe Grüße Jutta


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

hallöchen, neeeeee, eben nicht!!! ich bekomme von der beihilfe NIX, denn da ich ja (Halb) arbeite und daher selbst beihilfe kriege, organisiere ich mein leben (nach deren Auskunft) ja so, dass mein Kind tagsüber ohne mich auskommt!! Würde ich dagegen im EU sein (und trotzdem genaussoviel arbeiten, denn bis zu halb darf man ja) DANN würden sie die Hilfe zahlen!!! UND DAS SEHE ICH NICHT EIN!!!*stampfaufboden* Danke dennoch für deine Antwort!! Henni


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.