Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Beginn der Elterzeit

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Beginn der Elterzeit

Sunny1979

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Hallo, Mein VET ist am 15.11.2013. Anschließend sind ja 8 Wochen Mutterschutz. Danach möchte ich noch einen weiteren Monat zuhause bleiben und EG beziehen. Frage: Ab wann läuft dann meine Elternzeit? Erst nach den 8 Wo. oder gleich ab Geburt? Weil es ja bzgl. EG gleich ab Geburt gerechnet wird, so dass ich ja 3 volle Monate EG verbrauchen würde.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, gerechnet wird ab Geburt. In den Monaten mit MG-Bezug wird das EG mit dem MG verrechnet. Liebe Grüsse, NB


SumSum076

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Egal wie du die Elternzeit anmeldest (Ende Mutterschutz oder Geburt), sie beginnt faktisch ab Geburt und so oder so wird das Mutterschaftsgeld aufs Elterngeld angerechnet. Gruß Sabine


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