Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Befristete Arbeitsverträge

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Befristete Arbeitsverträge

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Hallo, ich bin wissentschaftliche Mitarbeiterin an der Uni. Ich bin Ausländerin und werde voraussichtlich im Mai 2010 eine unbefristete Visum bekommen. Ich hab den folgenden Paragraf in in der Buröschuren von Bundesministerum für Familie gefunden. Jetzt meine Frage: Verlängert sich meines Vertrages wenn ich in die Elternzeit gehe? Und falls mit dem unbefristete Visum nicht klappen wüde, was passiert dann? Danke für die Hilfe Verlängern sich befristete Arbeitsverträge durch die Elternzeit? Befristete Verträge verlängern sich durch die Elternzeit grundsätzlich nicht. Ausnahmen bestehen bei Verträgen wissenschaftlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nach dem Wissenschaftszeitvertragsgesetz (§ 2 Abs. 5 Satz 1 Nr. 3 WissZeitVG) bzw. bei Verträgen, die bis zum 17. April 2007 auf Basis des Hochschulrahmengesetzes (HRG) abgeschlossen wurden, nach § 57b Abs. 4 Nr. 3 HRG. Auf Berufsbildungszeiten wird die Elternzeit gem. § 20 BEEG nicht angerechnet. Nähere Informationen dazu gibt es bei der zuständigen Kammer bzw. bei der zuständigen Kultusbehörde des Landes oder beim Bundesministerium für Bildung und Forschung.


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