Mitglied inaktiv
Meine Krankengymnastin ist sich nicht ganz sicher, ob ich während der SS auch für Krankengymnastik von der Rezeptgebühr befreit bin. Wie ist das? Und von welchen Gebühren bin ich in der SS noch befreit? Vielen Dank für Ihre schnelle Antwort
Liebe Jule, Die Krankenkasse übernimmt alle Kosten, die im Rahmen der Vorsorgeuntersuchungen für Mutter und Kind erforderlich sind. Für Medikamente, die wegen der Schwangerschaft oder im Zusammenhang mit der Entbindung verordnet werden, ist keine Rezeptgebühr zu zahlen. Soweit ich weiß gilt dies nicht Gymnastik. Gruß, NB
Mitglied inaktiv
Hi!Also ich muss keine Rezeptgebühr zahlen, da ich aufgrund von Rückenschmerzen ,die durch die Schwangerschaft ausgelöst wurden, KG verschrieben bekam.Habe auch extra bei meiner KK angerufen.LG nicci
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