Mitglied inaktiv
Guten Morgen Frau Bader, ich habe letztes Jahr August nach der Elternzeit wieder angefangen zu arbeiten (Ich habe vorher vollzeit gearbeitet und war fest angestellt). Ich habe einen befristeten Vertrag über 30 Std./Wo. bis Ende April bekommen. Ende April ist wieder bis Ende des Jahres verlängert worden. Wie oft dürfen Verträge verlängert werden? Habe ich irgendwann das Recht auf einem festen Vertrag über 30 Stunden? Alle 6 Monate diese Unsicherheit ob verlängert wird oder nicht macht mich total nervös. Danke und Grüße Fiona
Hallo, beim alten AG? Waren Sie dort nicht schon vorher beschäftigt? Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
Hallo Bei uns war es so, dass nach 2 Jahren entfristet werden musste! Hatte auch 3x für 6 Monate und dann den unbefristeten Vertrag ! Nervenaufreibend, kann mich noch gut erinnern.
Mitglied inaktiv
Hallo, ich meine, das hängt davon ab, warum dein Vertrag befristet ist. Wenn da immer drinsteht, dass du als Vertretung für Frau/Herrn XY eingestellt bist, was die Befristung begründet, dann braucht der Vertrag nicht entfristet werden. Warum hast du denn jetzt einen befristeten Vertrag, wenn du vorher fest angestellt warst? VlG Annette
Mitglied inaktiv
Hallo Annette Der Vertrag über 30 Std./Wo. ist befristet. Als Vollzeitkraft wäre der Vertrag nicht befristet. Ich kann aber nicht mehr als 30 Stunden arbeiten. Die KiGa Öffnungszeiten lassen es nicht zu. Es ist nicht immer einfach als arbeitende Mutter!
Mitglied inaktiv
Ja beim alten AG, ich war vorher vollzeit beschäftigt.
Mitglied inaktiv
Ist er bis zum Ende des Erziehungsurlaubes befristet ? Arbeitest Du im Erziehungsurlaub ? Dir steht eine Teilzeitstelle zu, als Basis auf den alten unbefristeten Vertrag !! Nur eben das Gehalt reduziert sich dann entsprechend, und der AG kann Dir Zeiten geben, die er möchte, da hat man keinen Einfluss drauf wenn er querschiesst.
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