Mitglied inaktiv
Hallo, vielen Dank für den Hinweis. Ich dort geschaut und doch noch eine Frage: Gilt meine Kapitallebensversicherung als Vermögen? Unter dem Stichwort "Verwertbar" stand, dass das Vermögen durch Rückkauf o.ä. keinen Wertverlust von über 10% haben dürfe. Das wäre aber doch beim Rückkauf einer Lebensversicherung der Fall.
Hallo, http://www.geizkragen.de/urteil_lebensversicherung_darf_nicht_bei_der_frage_der_gewaehrung_von_arbeitslosenhilfe_angerechnet_werden_12985_details.html
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