Mitglied inaktiv
hallo, mein man ist selbständig,aber wir können als familie davon noch nicht leben und bekommen alg2.ich bin mit unserer kleinsten noch bis 04/09 in elternzeit.könnte mein man mich in dieser zeit auf 400 euro basis oder ähnlichem in seinem laden einstellen,als bürohilfe?oder ist das in einer bedarfsgemeinschaft nicht möglich? danke susanne
Hallo, das wird auf die Hartz IV Leistungen angerechnet (bis auf evtl. 100 €) Und er muss die Knappschaft zahlen. Liebe Grüsse, NB
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