Mitglied inaktiv
Sehr geehrte Fr. Bader, ich und ein paar andere Mütter würden gerne einen eigenen Baby- und Kinderbasar ausrichten. Gerne würden wir dabei auch Kuchen und Bratwürste verkaufen. Wie ist das rechtlich dürfen wir so etwas ausrichten. Müssen wir es anmelden. Kann uns jemand anschließend für etwas haftbar machen... . Vielleicht können Sie uns ja weiter helfen. Vielen Dank für Ihre Mühe! MfG Kirsten Siemon
Hallo, uff. Ich würde mal beim Gewerbeaufsichtsamt nachfragen. Auf der anderen Seite macht das jeder Kindergarten selber... Für die Unfälle in den Räumen haften Sie. Liebe Grüsse, NB
Die letzten 10 Beiträge
- Zuschläge im partiellen Beschäftigungsverbot bei Urlaub und Krankheit
- Mutterschutz
- Elternzeit und Mutterschaftsgeld zweites Kind
- Gleitzeitaufbau während Bezug von Partnerschaftsbonus möglich?
- Wiedereinstieg nach Elternzeit
- Unterhalt und Kindergartengebühren
- Verzweiflung, Kindesunterhalt nach dem Abitur
- Fragen zu Kündigung in Elternzeit und Wohnsitzänderung
- Brückenteilzeit-Elternzeit-erneut Brückenteilzeit
- Reklamation