Mitglied inaktiv
möchte nach Mutterschutz, Berufsausbildung weiter machen, um alles unter einen Hut zu bekommen, aber weniger als 40 Std. (Ausbildungsvertrag) arbeiten, wird dann trotzdem die Ausbildung mit z.B 35 oder 30 Std. anerkannt. Berufsschule wird natürlich vollzeit besucht. Danke MfG Schneck
Hallo, sorry, ich verstehe nicht, was Sie meinen. EU? Auch da dürfen es nur 30 Std. sein. Gruß, NB
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