Mitglied inaktiv
hallo und einen schönen guten abend, sagt mal kennt sich jemand von euch aus ob man jemanden anzeigen kann,der einem auf der autobahn sehr weit auffährt und ohne erkennbaren grund lichthupe gibt ca.5 mal? ist mir vorhin passiert,bin hem gefahren im dunkeln,und da kam ein auto,sah aus wie ein baustellenfahrzeug,fuhr erst ewig hinter mir,ich furh ca.100km/h weil ich durch den dichten schnee ncht viel gesehen habe und der jenige hinter mir gab ca. 5 mal lichthupe,ohne grund,also was sollte das denn,und dann hat er überholt,dachte mir so was will der denn von mir?! hat mich total erschrocken,weil es mich durch die lichthupe geblendet hat im rückspiegel! dachte dann als er an mir vorbei war,das ich mir ja vorsichtshalber mal das nummernschild merken könnte,aber bringt mir das überhaupt was??? also echt man solche leute kann ich auf den tod nicht austehen,was denken die sich denn,ich häte genauso gut meinen sohn mit im auto haben knnen,und was wäre wenn ich durch das blenden von der spur abgekommen wäre und durch den schnee ins rutschen gekommen wäre! man da könnt ich mich aufregen! wie steht ihr zu dem thema??? gruß sandra
Mitglied inaktiv
Ähmmm Mädchen mit 100 km/h hast du nix auf der linken Spur verloren. Das ist Vekehrsbehinderung. Wenn dich dann einer mit Lichthupe bittet, rechts rüber zu fahren, damit er an dir vorbeikann, ist das mehr recht als billig. Was hätte er machen sollen? Hinter dir herfahren? Das kann durchaus einen Stau verursachen. Ach übrigens, in Deutschland gibt es ein Rechtsfahrgebot. Das heißt, wenn du niemanden überholst, hast du wieder auf die rechte Spur zu fahren. Und nicht stur auf der linken Spur zu bleiben. Er kann gegen dich Gegenanzeige erstatten, da du ihn ja behindert hast. Ich würde das lieber lassen. Es wird außerdem eingestellt. LG Arlett
Mitglied inaktiv
wer sagt denn das ich lnks gefahren bin,ich war auf der rechten spur und er hinter mir,deswegen hab ich mich ja gewundert was der will,er hätte doch überholen können!
Mitglied inaktiv
@ arlett, vielleicht solltest du beim nächsten mal, mal richtig den text lesen eh du solche antworten gibst! ciao
Mitglied inaktiv
Hallo, das ist Behinderung / Nötigung und Du könntest den Fahrer grds. anzeigen. Gibt meienes Wissen sogar Punkte in Flensburg drauf. Die Beweispflicht ist hier nur die Frage. Besser wäre es, wenn Du Zeugen hast. der andere Fahrer könnte nämlich alles abstreiten und dann hast Du letztlich gar nichts gewonnen, sondern nur Nerven gelassen. Allegemeiner Hinweis: Mit dem Rechtsfahrgebot in Deutschland stimmt. VG Schnecke14
Mitglied inaktiv
laut Straßenverkehrsordnung.
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