Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Auszahlungsmodalitäten - Neuformulierung

Nicola Bader

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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Auszahlungsmodalitäten - Neuformulierung

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Liebe Frau Bader, genau um diesen Restbetrag - jener Betrag, den der AG (bei Zusatzvers. die KK) zu tragen hat, wenn der Nettoverdienst DM 25 p.d. übersteigt. (bei mir wären das z. B. insgesammt ca. 75 DM p.d. DM 25 übernimmt die KK, DM 50 muß mein AG zahlen). Die Frage ist nun: wie wird diese Differenz in der Regel ausgezahlt? Die DM 25 (welche die KK ohnehin bezahlen) werden ja zunächst nach Einreichung des Attestes zu Beginn des MuSchu für die Dauer von 6 Wochen im Voraus bezahlt. Nach der Entbindung und mit entsprechender Bescheinigung wird dann die Summe von DM 25 p. d. für die 8 Wochen nach der Geburt nochmal auf einmal ausgezahlt. Wie muß der AG/die KK die Differenz zum Nettoverdienst nun auszahlen? Monatlich? Nach dem gleichen Modus wie die KK das MuSchG?...oder nach Ablauf des MuSchu auf einmal??? Liebe Grüße Vanessa


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Liebe Vanessa, dazu gibt es keine gestzliche Regelung. In der Praxis wird es in der Regel so gehanshabt, daß der Zuschuß wie das Gehalt gezahlt wird. N. bader


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